Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bezüglich eines Verzichtes auf den Kindesunterhalt ist dieser gesetzlich nicht zulässig, § 1614 BGB
:
Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
Daher wird kein Rechtsanwalt Ihnen diese Vereinbarung aufstellen dürfen.
Sie können lediglich eine Vereinbarung für die Vergangenheit schließen, was jedoch von Ihnen scheinbar nicht gewollt ist.
Diese wäre auch nicht notwendig, da Unterhalt in der Regel erst ab Aufforderung gezahlt werden muss.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vereinbarung Eltern für Unterhalt jeweils für 1 Kind
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung
Kindesunterhalt - Unterhaltsverzicht
Kindesunterhalt - Unterhaltsverzicht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Ex-Frau und ich haben 2 Kinder. Mein Sohn (14 Jahre) zieht zum 01.08. zu seiner Mutter. Meine Tochter (12 Jahre) wird weiterhin bei mir leben. Die Kinder haben seit 6 Jahren bei mir als Vater gelebt. Ein Unterhalt der Mutter wurde zu keiner Zeit geleistet.
Es wurde mündlich vereinbart, dass jeweils das Kindergeld jedem Kind geleistet wird.
Ein Unterhalt soll hingegen von keiner Seite erfolgen!
Wir wünschen uns sodann eine schriftliche Vereinbarung (wie Sie bestimmt als Familienanwalt genügend Vorlagen haben müssten) die sodann weitere rechtliche Schritte aufheben soll.
Zudem sollen auch alle Sonderausgaben (z. B. neue Brille, Klassenfahrt) mit dieser Vereinbarung abgegolten werden).
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Unterhalt Unterhalt Kindesunterhalt Vereinbarung Unterhaltsverzicht
-
20 €
-
20 €
-
20 €
-
35 €
-
10 €
-
30 €