Hab eine Strafe bekommen für ein Gelblicht-Verstoß

1. Juli 2015 12:23 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Das Überfahren einer Kreuzung bei gelber Ampel trotz bestehender Haltemöglichkeit kann ein Verwarngeld nach sich ziehen. Die Beweisbarkeit der Möglichkeit anzuhalten bietet allerdings häufig sinnvolle Verteidigungsansätze.

Ich habe heute ein Bescheid bekommen, ich soll zehn Euro bezahlen weil ich bei Gelb gefahren bin.

In den Bescheid steht das ich rechtzeitig anhalten gekonnt hätte.
Kann denn das sein das ich bei Gelb eine Strafe bezahlen muss?

Ich finde das Abzocke!

Muss ich das bezahlen bzw. was kann ich dagegen tun?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Norman

1. Juli 2015 | 12:53

Antwort

von


(38)
Grabenstraße 38
44787 Bochum
Tel: 0234 45934220
Web: https://www.ra-duellberg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

in der Tat kann ein "Gelblichtverstoß" mit einem Verwarngeld von 10 € geahndet werden. § 37 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass bei gelbem Lichtzeichen vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten ist. Nur wenn ein Anhalten nicht mehr möglich ist, darf die Kreuzung passiert, also geräumt werden. Sofern es Ihnen also tatsächlich möglich gewesen ist vor der Kreuzung zu halten, hätten Sie gegen diese Vorschrift verstoßen und der Bescheid wäre nicht angreifbar.

Sofern Sie allerdings der Meinung sind, dass ein Anhalten nicht mehr möglich war, können Sie gegen den Bescheid binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Sodann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Es kommt darin maßgeblich darauf an, ob und wie man Ihnen die Möglichkeit gefahrlos vor der Kreuzung zu bremsen nachweisen kann. In der Regel geschieht dies über Zeugenvernehmung desjenigen, der Sie beim Passieren der Kreuzung beobachtet hat. Dabei kommt es relativ häufig vor, dass Zeugen (auch Poliziebeamte) den tatsächlichen Anhalteweg eines Fahrzeugs wesentlich zu kurz bemessen. Überdies ist oftmals entscheidend, wie lange die Ampel bereits gelbes Licht gezeigt hat und wie dies nachzuweisen ist.

Ein Einspruch kann sich mithin in der Sache durchaus lohnen, wenngleich eine seriöse Prognose ohne vorherige Akteneinsicht nicht möglich ist. Ob er aber angesichts des Betrages von 10 € auch wirtschaftlich sinnvoll ist, können nur Sie allein beurteilen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben. Sollten sich dennoch Unklarheiten ergeben, nutzen Sie gern die für Sie kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Matthias Düllberg
Fachanwalt für Strafrecht

ANTWORT VON

(38)

Grabenstraße 38
44787 Bochum
Tel: 0234 45934220
Web: https://www.ra-duellberg.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Strafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119055 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER