Sehr geehrter Ratsuchender,
gern nehme ich zu dem von Ihnen geschilderten Problem wie folgt Stellung:
Nach Ihrer Schilderung sind Sie zusammen mit der Ehefrau hälftige Miteigentümer einer Eigentumswohnung. Der Kauf dieser Wohnung wurde durch ein Bankdarlehen finanziert, für dessen Tilgung Sie und Ihre Frau gesamtschuldnerisch haften. Das Bankdarlehen wurde grundbuchlich für beide Miteigentumsanteile gesichert.
Im Zusammenhang mit Ihrer Insolvenz kam es zudem zur Eintragung von Hypotheken von Gläubigern bezüglich offener Forderungen, für welche nur Ihr Miteigentumsanteil haften kann, da die Frau für Ihre Schulden aus der Insolvenz nicht haftet.
Offensichtlich gibt es auch Probleme mit der Tilgung das Bankdarlehens, da die Bank die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung wohl bereits androht. Diese Zwangsversteigerung kann die Bank durchaus und rechtsfehlerfrei dann gegen beide Schuldner (Sie und Ihre Frau) und beide Miteigentumsanteile einleiten, sollte es zu Ausfällen bei der Zahlung der Kreditraten kommen. Dieses könnten Sie nur dadurch verhindern, dass Sie sich mit der Bank auf eine Stundung oder Umschuldung einigen.
Sie können die anderen Gläubiger auch nicht dazu zwingen, der Löschung der Hypotheken ohne Befriedigung Ihrer Forderungen zuzustimmen. Einzige Möglichkeit wäre die vollständige Befriedigung der Forderungen oder wiederum eine Einigung dahingehend, dass gegen Zahlung eines Teilbetrages auf weitere Ansprüche verzichtet wird.
Theoretisch können auch die anderen Gläubiger eine Zwangsversteigerung betreiben, welche auch Ihre Frau beeinträchtigt. Dieses durch Pfändung des Anspruches auf Auseinandersetzung des Miteigentums und nachfolgender Einleitung der Teilungsversteigerung. Dieses Vorgehen ist jedoch unwahrscheinlich, da diese Gläubiger davon nicht profitieren werden, da letztendlich zuerst die Forderungen der Bank bedient werden.
Ich kann letztendlich nur dazu raten, schnellstmöglich eine Einigung zu allererst mit der Bank zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
Danke für die schnelle und umfassende Antwort!
Dazu habe ich noch eine Verständnisfrage:
Reicht es, wenn ich die laufende Hypothekenratenzahlung einfach wieder aufnehme, um die Zwangsversteigerung durch die Bank zu verhindern,
oder muss ich dafür auch alle ausgesetzten Zahlungen auf einmal nachholen?
Das wäre ebenfalls mit der Bank zu klären. Nach meiner Erfahrung wird diese darauf bestehen, dass die Zahlungsrückstände - notfalls Ratenweise - getilgt werden. Sollte mit der Bank diesbezüglich eine Einigung gefunden werden, könnte diese das Zangsversteigerungsverfahren, sollte selbiges bereits eingeleitet worden sein, auch wieder stoppen.