Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich muss nach den Sachverhaltsangaben davon ausgehen, dass Sie noch nicht geschieden sind, die Ehe also noch besteht.
Ihr Mann bezieht Rente und Sie haben ein Einkommen.
Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt durch das Gericht.
Die Rentenanwartschaften werden also zwischen den Eheleuten aufgeteilt.
Auch die Betriebsrente Ihres Mannes wird dann aufgeteilt, Sie partizipieren also an dem Ehezeitanteil dieser Rente.
Dies ist im Einzelfall zu errechnen und wird im Scheidungsfalls vom Gericht übernommen werden. Eine genaue Berechnung kann hier nicht erfolgen, da weitere Einzelheiten zu der Betriebsrente nicht bekannt sind.
Des Weiteren kann ein Unterhaltsanspruch nach der Trennung und ggf. auch nach der Scheidung bestehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Herr Burgmer hat meine Frage gut beantwortet, auch wenn eine abschließende Beurteilung, wie er schreibt, erst mit einer Prüfung des konkreten Vertragsentwurfs möglich ist. Für eine Ersteinschätzung bin ich jedoch im Rahmen des ... ...