Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Ist diese Abmahnung überhaupt rechtens oder nichtig, alleine wegen der Bußgeldandrohung schon?
Die Abmahnung wäre schon deshalb rechtswidrig, da ein Verstoß der Firma gegen die eigene Betriebsanweisung vorliegt.
Auch ist nur derjenige abzumahnen, der das tatsächliche arbeitsrechtliche Fehlverhalten gezeigt hat und nicht pauschal alle Beschäftigten.
Weiterhin sind die Abmahnung von dem Bußgeld zu unterscheiden.
Ein Bußgeld kann nur vom Staat wegen Verstoß bspw. gegen Lebensmittelvorschriften erlassen werden.
Zwar kann der Arbeitgeber versuchen, dies im Innenverhältnis auf die Arbeitnehmer abzuwälzen aber nicht in dieser Form und Höhe.
Dazu bedürfte es eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns, welches ich vorliegend nicht sehe.
Im Gegenteil hat Ihre Frau wohl darauf hingewiesen, dass die Ware nicht mehr in den Verkauf geraten soll.
Auch aus diesem Grund ist die Abmahnung nicht haltbar.
2. Liegt aufgrund der psychischen Erkrankung meiner Frau eventuell eine Köperverletzung vor?
Das könnte der Fall sein, wenn dem AG die Erkrankung bekannt ist einerseits, zumal
der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Gesundheit der Mitarbeiter nach § 3 Abs. 1 ArbSchG
zu schützen.
Hierzu gehört auch die psychische Gesundheit.
Und andererseits, wenn die Erkrankung nicht bekannt ist, wenn die gesundheitlichen Auswirkungen auf das Verhalten des AG zurück zu führen sind.
Hierzu müsste aber der genaue Beweis geführt werden, dass eben diese Probleme durch den Arbeitgeber verursacht worden sind und keine alternativen Ursachen in Frage kommen.
3. Wie kann sie sich in Zukunft vor solchen Attacken schützen, da sie sich nun um ihrem Arbeitsplatz fürchtet?
Da sie selbst Betriebsratsmitglied ist, genießt sie einen gesteigerten Kündigungsschutz.
Leider zieht der Betriebsrat nicht mit, was aber dessen Aufgabe ist.
Ich empfehle, sämtliche Vorgänge zu dokumentieren und Zeugen zu gewinnen.
Sollte das Problem in der Hierarchieebene liegen, sollte die Geschäftsleitung davon informiert werden.
Weiterhin sollte man die Person, die so agiert, offensiv ansprechen auch unter Hinweis auf die Betriebsvereinbarung, dass diese für alle Mitarbeiter Gültigkeit hat.
Abschließend teile ich Ihnen mit, dass eine Abmahnung beim Arbeitsgericht überprüft werden kann.
Zudem kann man eine Gegendarstellung zur Personalakte geben oder innerhalb der Löschungsfristen des Bundesdatenschutzgesetz die Entfernung verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Psychische Erkrankung verursacht durch Arbeitgeber
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
Guten Tag,
ich bin Ihnen dankbar wenn Sie mir eine rechtverbindliche Auskunft zu der folgenden Situation geben können:
Meine Frau arbeitet in einem grossem Lebensmittelbetrieb im Südwesten Deutschlands. Ihr Arbeitsplatz befindet sich in einer Verkaufsfiliale in Mannheim (Baden Württemberg). Diese Arbeitsplätze sind stark leistungs- und gewinnorientiert geprägt. Seit mehreren Monaten wird von den Verkäuferinnen immer mehr abverlangt und der Umsatzdruck gesteigert, sodass dort über die körperlichen und psychischen Belastungsgrenzen hinausgegangen wird.
So ereignete es sich im Januar 2015 laut Vorgesetzter meiner Frau, dass Verkaufsware, welche abgeschrieben werden sollte (nicht mehr verkauft werden darf) dennoch in den Verkauf gelangt ist aber nicht an den Kunden abgegeben wurde weil eine Verkäuferin dies bemerkt hatte.
Zu dem Abschreibungsverfahren gibt es eine Betriebsanweisung - jedoch wird dieser von Seitens der Vorgesetzten meiner Frau widersprochen gegenüber den Verkäuferinnen um die Abschriften (Verlust) gering zu halten.
Als Reaktion auf diesen Vorfall bekam ironischer Weise das Stammpersonal von eben dieser Vorgesetzten alle eine Abmahnung (laut den betroffenen Personen wurde an dem Tag ein Stapel Abmahnungen in mehreren Filialen verteilt). Tatsächlich wurde aber der vermeidliche Fehler nur von einer Kollegin meiner Frau vollzogen.
Nun ist es so, dass meine Frau sich zuvor nichts hat zuschulden kommen lassen, weder ermahnt oder abgemahnt wurde und stets vollen Einsatz für dieses Unternehmen gebracht hat. Für sie war dies natürlich ein Schock, da ihr in der Abmahnung auch mit einem Bußgeld von 20.000 € gedroht wurde bei einem weiteren Vergehen.
Dies geschah vor etwa eineinhalb Wochen. Seither hat sich der ohnehin schon durch den Leistungsdruck angeschlagene Gesundheitszustand meiner Frau zusehend verschlechtert.
Nach einem heutigen Arztbesuch mit langem persönlichem Gespräch (da die Belastung und der Druck nicht mehr zu ertragen waren) wurde bei meiner Frau eine psychische Erkrankung diagnostiziert aufgrund der vergangenen Geschehnisse.
Sehr lange Ausführung, aber der Teufel steckt im Detail.
Nun meine Frage - ist diese Abmahnung überhaupt rechtens oder nichtig, alleine wegen der Bußgeldandrohung schon? Liegt aufgrund der psychischen Erkrankung meiner Frau eventuell eine Köperverletzung vor? Wie kann sie sich in Zukunft vor solchen Attacken schützen, da sie sich nun um ihrem Arbeitsplatz fürchtet?
Anm. ein Gespräch mit dem Betriebsrat scheint sinnlos, da die betroffene Vorgesetzte selber Betriebsratsmitglied ist.
Vielen Dank für Ihre Mühe und Geduld beim Lesen.
Mit freundlichen Grüßen
Abmahnung Abmahnung Arbeitsplatz Erkrankung
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Vielen Dank für die freundliche, sachliche und kompetente Antwort.
Dieser Anwalt ist sehr empfehlenswert.
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