Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wir planen an die deutsch-belgische Grenze zu ziehen, auf die belgische Seite.
Meine Eltern und ich sind deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland seit Geburt.
1. Bei einer Schenkung von Vermögensanteilen meiner Eltern an mich bei noch Wohnsitz Deutschland: Laufe ich Gefahr bei einer späteren Erbschaft nach dem Umzug nach Belgien, dass diese Schenkung erneut zur Erbmasse hinzugerechnet wird und dann doppelt besteuert wird?
Ja. Dem Nachlass werden auch Schenkungen, die der Erblasser innerhalb von drei Jahren vor seinem Tod einem Erben gemacht hat, hinzugerechnet.
2. Wenn ich, meine Frau und Kinder in Belgien wohnen werden und ich in Deutschland arbeite, gäbe es eine Lösung der Ausgestaltung, dass ich in Bezug auf die Erbschaftssteuer nur in Deutschland steuerpflichtig wäre?
Nein. Der Ausgangspunkt ist, dass Deutschland und Belgien kein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen haben. Daher richtet sich die Besteuerung nach dem nationalen Recht. Welches Recht für Sie anwendbar ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. Ist dieser in Belgien, ist das belgische Recht anwendbar. Dies erstreckt sich auch auf das ausländische Vermögen (so wie bei Ihnen in Deutschland) eines Erblassers.
3. Was gilt für die Vererbung von in Deutschland gelegenen Immobilien in Bezug auf die Erbschaftsteuer in Belgien?
Es gilt belgisches Recht. Die Steuer wird insoweit als Nachlasssteuer erhoben, weswegen Belastungen des Grundbesitzes bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nicht abgezogen werden.
über 250.000 € 27 %
50.000 -250.000 € 9 %
bis 50.000 € 3 %
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Antwort. Weitere Recherchen im Internet, bei einem deutschen Fachanwalt und dem Finanzamt in St. Vith (Belgien) ergaben zu meiner Überraschung die Aussage, dass das belgische Erbschaftssteuerrecht bezüglich der Frage der Besteuerung nur auf den Wohnsitz des Erblassers schaut, es sei denn, es handelt sich um Vermögensgegenstände, die in Belgien belegen sind. Insofern wäre eine Erbschaft deutscher Vermögenswerte eines deutschen Erblassers in Belgien nicht zu versteuern. Dies als Anmerkung zu Punkt 2 meiner Frage.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anmerkung.
MFG Zelinskij RAin