Auskunftsersuchen Jugendamt

| 9. März 2015 10:36 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Ich habe einen (unehelichen) Sohn, der bei der Mutter lebt. Die Mutter hat auch das alleinige Sorgerecht. Das hat alltagspragmatisch allerdings nie eine große Rolle gespielt, und jetzt wird mein Sohn ohnehin in wenigen Monaten volljährig. Die Beziehung zu meinem Sohn ist eng, das Verhältnis zur Mutter entspannt. Insofern gibt es also keine Probleme.

Nun erreicht mich aber, nachdem ich bis auf Änderungsbescheide zum Unterhalt jahrelang nichts gehört habe, vom Jugendamt die Aufforderung, meine Einkomens- und Vermögensverhältnisse (noch einmal) detailliert offenzulegen, da die Höhe des Unterhalts "überprüft werden muss" (wieso "muss"? Wieso jetzt? Aus welchem Anlass? Mit welcher Begründung?).
Unterhaltszahlungen waren nie ein Problem und werden nie eines sein; ich leiste ohnehin weit mehr, als ich müsste und das ist auch in Ordnung so.

Dennoch ärgert mich diese lapidar verlangte und für mein Empfinden zum jetzigen Zeitpunkt willkürliche Aufforderung. Zumal - und das ist dann für mich schon ein entscheidender Punkt - mir mitgeteilt wird, dass meine sämtlichen Angaben ohne weiteres an die Mutter weitergegeben werden könnten.
Da hört es dann doch für mich ein bißchen auf, zumal die Beziehung nun halt einmal seit langem nicht mehr besteht und ich auch beim besten Willen nicht wüsste, was die Mutter mit den Angaben eigentlich konkret anfangen sollte.

Meine Frage:
- Wie ist die Rechtslage?
- Wie lässt sich das Verfahren ggf. bis zur Volljährigkeit meines Sohnes hinauszögern?

Besten Dank für Ihre Bemühung.

9. März 2015 | 12:24

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst wäre zu hinterfragen, ob das Jugendamt entsprechend von der Kindesmutter bevollmächtigt worden ist, Ansprüche geltend zu machen. Nur dann müssen sie auch gegenüber dem Jugendamt eine entsprechende Auskunft erteilen.
Ist eine Bevollmächtigung vorhanden, kann ein Auskunftsanspruch dahingehend bestehen, dass bei Änderungen ihres Einkommens oder in bestimmten Zeitabständen von einem bis drei Jahren hier entsprechende ergänzende oder neue Auskünfte angefordert werden können, die dazu dienen, den Unterhaltsanspruch zu überprüfen.
Dieser Auskunftsanspruch ist in § 1605 BGB gesetzlich normiert und der Unterhaltspflichtige muss diesem grundsätzlich folgen.

Tut er dies nicht, riskiert er eine familiengerichtliche Auseinandersetzung.

Das Jugendamt fungiert dabei eben als Vertreter des Unterhaltsberechtigten bzw. des Elternteils.

Existiert eine Unterhaltsurkunde so kann auch hier eine Überprüfung entsprechend eines Auskunftsanspruches stattfinden.

Sofern Sie allerdings der Auffassung sind, dass der Unterhalt ausreichend ist, müssen sie sich zumindest keine Sorgen machen, jedoch in den sauren Apfel hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes der Auskunftserteilung stellen.

Um die Sache zu verzögern, können Sie beispielsweise Fristverlängerungen beantragen oder gegebenenfalls auch überhaupt nicht antworten. Dann kann es zwar sein, dass ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, wenn der Sohn dann allerdings schon volljährig ist, kann er dieses auch wieder zurücknehmen lassen.





Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Christian Joachim

Rückfrage vom Fragesteller 9. März 2015 | 13:53

Sehr geehrter Herr Joachim,

besten Dank für Ihre Antwort!
Wäre das JA in der Zeit, in der ich nicht antworte bzw. um Fristverlängerung anfrage, berechtigt, sich z.B. hinter meinem Rücken an meinen Arbeitgeber zu wenden?

Vielen Dank und schöne Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. März 2015 | 14:04

Nein, das darf das JA auf keinen Fall. Den Auskunftsanspruch müsste das JA dann gerichtlich geltend machen.

Gern beantwortet und ebenfalls viele Grüße

Bewertung des Fragestellers 9. März 2015 | 14:07

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