Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz.
Diesen kann man nur einfordern, wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung oder dergleichen Erwähnung findet.
Hat man soetwas nicht, dann besteht kein Rechtsanspruch.
Darüber hinaus haben Sie selbst die Ursache gesetzt durch den Umzug.
Dies kann dem Arbeitgeber nicht zur Last gelegt werden.
Ihr Arbeitgeber verweigert Ihnen nicht den Wiedereinstieg. Er erwartet nur - und das zu Recht - dass Sie auch wieder vor Ort arbeiten; so wie es offenbar arbeitsvertraglich vereinbart ist.
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeit wieder am Arbeitsort aufzunehmen.
Wenn Sie dies nicht mehr machen können, sollte erwogen werden, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht.
Idealerweise sollte man besprechen, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, weil man dann Gestaltungsmöglichkeiten hat und das Ende des Arbeitsverhältnisses frei gestalten kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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