Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Das hängt davon ab, ob Ihre Mutter testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt wurde. Wenn dies so ist, durfte Ihre Mutter das Auto verkaufen, andernfalls nicht.
2. Wenn Ihre Mutter testamentarisch als Alleinerbin eingesetzt war, steht Ihnen nur der Pflichtteil zu. Dieser beträgt, wenn Ihre Eltern in Zugewinngemeinschaft gelebt hatten, ¼ des Wertes des Nachlasses.
Wenn es kein Testament gibt, erben Ihre Mutter und Sie zu gleichen Teilen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Vater stirbt, darf Mutter Auto verkaufen?
28. Januar 2015 15:51 |
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Erbrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Mein Vater ist letze Woche verstorben,meine Mutter hat das Auto von meinem Vater verkauft
1.Durfte Sie das einfach so ?
2.Steht mir als einziges kind die Hälfte vom Verkaufswert zu ?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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