Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können auch ohne Verwandtschaftsverhältnis zum Ehemann Ihrer Mutter (also ohne Adoption) Alleinerbe werden, wenn der Ehemann/Stiefvater das so testamentarisch verfügt. Der leibliche Sohn Ihres Stiefvaters ist damit enterbt und hat stattdessen einen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben, also gegen Sie.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn Ihre Mutter tot ist, wäre nur der Sohn Ihres Stiefvaters dessen gesetzlicher Erbe und würde alles erben. Aufgrund der Enterbung hat er nun den Pflichtteil in Höhe der Hälfte des Erbes. Der Pflichtteilsanspruch ist auf Geld gerichtet. Sie müssten dem Sohn Ihres Stiefvaters also die Hälfte des Wertes des Erbes in Geld auszahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
28. Januar 2019
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20:47
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
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