Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Voraussetzung für eine Scheidung ist, dass Sie seit mindestens 1 Jahr getrennt leben.
Es wäre daher tatsächlich ratsam, Ihren Mann aufzufordern, auszuziehen. Da Sie den Mietvertrag alleine unterschrieben haben, ist dies auch kein Problem.
Zur ausländerrechtlichen Problematik ist folgendes zu sagen: Ihr Mann erhält erst nach 3 Jahren Ehe (ab erstmaliger Ausstellung seines Aufenthaltstitels) einen von dem Bestehen der Ehe unabhängigen Aufenthalt.
Im Falle der Trennung wird er die Deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen können, da er über kein Einkommen verfügt.
Wenn Sie dies nicht wollen, besteht die Möglichkeit gegenüber der Ausländerbehörde keine Meldung zu machen.
Sie werden aber sicherlich nach Ablauf von 3 Jahren aufgefordert werden, mit Ihrem Mann die Ausländerbehörde aufzusuchen und zu erklären, ob Sie noch zusammenleben.
In dem Moment würden Sie gegenüber der Behörde falsche Angaben machen mit der Folge, dass Sie im schlimmsten Fall, falls dies herauskommt, mit einer Stafanzeige rechnen müssen.
Ich würde Ihnen zunächst einmal zur räumlichen Trennung raten. Wie Sie sich dann weiter verhalten, können Sie immer noch in Ruhe überlegen.
Gerne können Sie sich auch zur Besprechung der Angelegenheit mit meinem Büro in Erkrath in Verbindung setzen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
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Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht