Ehemann ist nur Vermächtnisnehmer

11. Januar 2015 11:19 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Rechtsanwältinnen,
sehr geehrte Rechtsanwälte,

Mein Vater hat per Vermächtniss ein Drittel des gemeinsamen Kapitalvermögens ( nach Abzug der Beerdigungskosten) vermacht bekommen. Die beiden leiblichen Töchter sind als Erben bedacht. Mein Vater hat im Gegenzug auf den Pflichteil verzichtet, da er vor 35 Jahren ein zinsloses Dahrlehen i. H. von DM 100.000 von seiner jetzt verstorbenen Frau erhalten hat.

Die beiden Eheleute hatten im Erbvertrag " Wir stellen fest, dass zum Kapitalvermögen auch die Forderung in Höhe von DM 100.000 gehört " so wörtlich festgehalten. Also wird das vorhandene Kaiptalvermögen um diese DM 100.000 erhöht ?!

Ein halbes Jahr später wird diese Regelung bekräftigt und notariell so festgehalten, dass die
Ehefrau einseitig über diese Forderung verfügen kann.
Am gleichen Tag wird diese Forderung in der nächsten Urkundenrolle
als Vermächtnis den Kindern des Ehegatten, also mir und meinen beiden Brüdern zugewandt.

Wie verhält sich diese Summe DM 100.000 jetzt in Bezug auf das Kapitalvermögen?
Wird diese Summe auf das vorhanden Kapitalvermögen angerechnet, so dass mein Vater
jetzt per Vermächtnis jetzt Anrecht auf ein Drittel dieser DM 100.000 zusteht?

Das wäre das einzige, da das restliche Kapitalvermögen und die Mieter der 6 vorhandenen Wohnungen von den beiden leiblichen Töchtern der Verstorbenen bereits vor dem Tod beseitigt bzw umgeleitet wurden. Nur Steuernachzahlungen für die Wohnungen i. H. von € 10.000 sind nach dem Tod noch fällig.

Ich warte gespannt und voller Interesse auf eine Antwort !

11. Januar 2015 | 23:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

ursprünglich waren die 100.000 als Erhöhung des Gesamtkapitals zu sehen, also war das Darlehen hinzugerechnet worden.

Allerdings ist dann zu beachten, dass ein Teil des Vermächtnisses, eben diese 100.000 nunmehr wieder aus dem Gesamtkapital herausgenommen worden sind und an die Kinder gegeben wurden, sodass ihr Vater jetzt nur noch 1/3 des Geeamtkapitals bekommt, allerdings unter Abzug dieser 100.000,00 Euro.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie rechtliche Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt




Rückfrage vom Fragesteller 12. Januar 2015 | 13:44

Vielen Dank Herr Hoffmeyer für die schnelle Information.
Wir hatten im Natariat in dem dieser Erbvertrag bzs das Vermächtnis gemacht wurde nachgefragt wie sich dies verhält.
Eregebnis war ein anderes. Zwei Notare waren unabhängig voneinander der Auffassung dies wurde absichtlich so festgehalten um dem Ehemann
weinigstens auf diese Art etwas vom "Nachlass" zukommen zu lassen.
Zwei Meinungen sind hier nicht möglich ???

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Januar 2015 | 14:22

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich sind solche Verträge der Auslegung fähig, sodass auch zwei Meinungen, wie so oft im juristischen Bereich möglich sind. Am Ende entscheidet allerdings immer noch ein Richter, der sich ebenfalls auf eine Meinung festzulegen hat.

Vielleicht mögen Sie mir die genaue Argumentation der Kollegen schicken, sodass ich dieses besser nachvollziehen kann.

Falls Sie weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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