Leistungen nach BVG auf Harz4 anrechenbar?

| 15. Juni 2007 19:13 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


12:45

Ich, Frau 52 Jahre, beziehe als Witwe seit dem Jahr 2000 Leistungen nach dem BVG.
Grundrente nach § 38 BVG bzw. § 40
Ausgleichsrente nach § 41
Bis Ende 09/07 beziehe ich Arbeitslosengeld I, danach müsste ich Arbeitslosengeld II beantragen.
Fragen:
·Mir ist bekannt, dass meine normale Witwenrente auf Arbeitslosengeld II angerechnet wird, wie ist es mit den Leistungen aus dem BVG?
·Auf Grund eines Fehlers meines Steuerberaters habe ich insbesondere aus der Neuberechnung der Ausgleichsrente von 2000-20004 einen höheren Erstattungsbetrag zu erwarten und es ist unklar ob ich selbigen noch vor dem 09/07 erhalte.

15. Juni 2007 | 19:48

Antwort

von


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78462 Konstanz
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Hinterbliebenen- und Ausgleichsrente nach dem BVG sind von der Witwenrente im Hinblick auf die Anrechnung bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zu unterscheiden. Sie werden nämlich nicht angerechnet.

Dies gilt übrigens für alle Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz oder solche, die in entsprechender Anwendung des BVG gewährt werden wie auch Blindengeld oder Verletztenrente.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt



Rückfrage vom Fragesteller 16. Juni 2007 | 19:52

Danke, es hat mir weitergeholfen.
Ich nehme nach Ihrer Antwort an, das demnach auch sämtliche Nachzahlungen aus BVG (egal in welcher Höhe) nicht als anrechenbares Einkommen bei Harz4 zu werten sind!?

Freundliche Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juni 2007 | 12:45

Sehr geehrte Ratsuchende,

auch Nachzahlungen aus dem BVG werden nicht berücksichtigt werden können (s. Eicher/Spellbrink - Kommentar zum SGB II, § 11 Rn 11).

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

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