Stromzähler manipuliert

7. Oktober 2014 20:24 |
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Strafrecht


Beantwortet von


14:15

Zusammenfassung

Welche rechtlichen Konsequenzen sind zu erwarten, nachdem ein Stromzähler mit einem Magneten manipuliert wurde, der nun defekt ist.

In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen Diebstahls, Entziehens elektrischer Energie und Sachbeschädigung. Der Vorfall sollte dem Stromlieferanten gemeldet werden und wahrscheinlich sind die Kosten für den Austausch des Zählers zu tragen. Sollte der Stromversorger Strafanzeige erstatten, könnte eine Geldstrafe verhängt werden oder das Verfahren könnte gegen Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt werden.

Hallo,

Folgender Fall:

Ein Bekannter kam eines Tages zu uns und sagte uns, man könne wunderbar Strom sparen indem man einen dicken Magneten an den Zähler klemmt.
Das wollte ich natürlich mal sehen....
Klack, Magneten dran, Zähler stand still.

Naja, das ist trotzdem nix für mich.... stehe nicht so auf illegale Sachen....

Also nahm der Bekannte das Ding wieder mit und die Sache war für mich erledigt.

Nun Wochen später, stelle ich fest das unser Verbrauch sich stark erhöht hat und nach langer Recherche im Internet, gehe ich davon aus, das der Zähler nun hin ist.

Was nun?
Meldung machen und bestraft werden?
Wie sieht so eine Strafe dann aus?
Haftstrafe? Geldstrafe und wenn ja wie hoch ungefähr?
Fakt ist: das Ding scheint hin zu sein und ich hab noch nicht mal was von gehabt...

7. Oktober 2014 | 21:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Hier kommt eine Strafbarkeit wegen Diebstahls gem. § 242 StGB sowie wegen Entziehens elektrischer Energie nach § 248 c StGB in Betracht.

Auch wenn Sie das Ergebnis der Manipulation nur sehen wollten, haben Sie an dem Zähler eine Manipulation vorgenommen, die, vielleicht auch nur für einen geringen Zeitraum, zu einem Meßfehler zum Nachteil des Stromversorgers führte.

Wenn ein Defekt am Zähler durch den Magneten eingetreten ist, hätten Sie sich ferner der Sachbeschädigung gem. § 303 StGB schuldig gemacht.

Der Stromzähler wird vermutlich ausgetauscht werden müssen. Die Kosten haben Sie zu tragen.


2.

Trotz aller Befürchtungen wegen rechtlicher Konsequenzen rate ich Ihnen dringend, die Sache dem Stromlieferanten zu melden. Daran führt kein Weg vorbei. Jeder andere Ratschlag wäre unseriös.

Dem Stromlieferanten können Sie mitteilen, wie es zu dem Fehler am Stromzähler gekommen ist. Wenn seitens des Stromlieferanten die Sache nicht zur Anzeige gebracht wird, brauchten Sie lediglich für die Kosten des Einbaus eines neuen Zählers, sofern dieser notwendig ist, aufzukommen. Damit wäre die Sache erledigt.


3.

Erstattet der Stromversorger Strafanzeige, bestehen folgende Möglichkeiten:

Entweder erfolgt eine Bestrafung durch Verhängung einer Geldstrafe oder man stellt das Verfahren gegen Sie nach § 153 a StPO , z. B. mit der Maßgabe ein, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.

Die Höhe der Geldstrafe läßt sich ohne Kenntnis Ihres Einkommens und Ihrer Lebenssituation nicht einschätzen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 28. Oktober 2014 | 12:13

Wenn es zur Anzeige kommt, muss ich dann zur Polizei und richtig vor Gericht mit Allem drum und dran? Soll ich mich leider persönlich oder schriftlich stellen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Oktober 2014 | 14:15

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Sollte Strafanzeige gegen Sie erstattet werden, werden Sie voraussichtlich von der Polizei eine Ladung erhalten.

Wichtig ist es zu wissen, dass Sie vor der Polizei nicht verpflichtet sind, eine Aussage zu machen. D.h., Sie müssen dieser Ladung nicht Folge leisten.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, wenn Sie eine Ladung erhalten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der Rechtsanwalt wird Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nehmen, so dass dann die Möglichkeit besteht, schriftlich zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.


2.

Ob es zu einer Hauptverhandlung, also zu einer Gerichtsverhandlung, kommt, lässt sich nicht vorhersagen.

Zu einer Hauptverhandlung kommt es nur, wenn gegen sie Anklage erhoben wird.

Wird das Verfahren aber im Vorfeld beispielsweise gemäß § 153 a StPO eingestellt, gibt es keine Gerichtsverhandlung. Ebenso kann die Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragen, dass gegen Sie ein Strafbefehl erlassen wird. In diesem Strafbefehl können Sie dann nachlesen, welche Geldstrafe gegen Sie verhängt worden ist. Auch in diesem Fall gibt es keine Gerichtsverhandlung.

Wegen der verschiedenen Möglichkeiten kann man jetzt noch nicht vorhersagen, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Hier wird man also abwarten müssen.

Eines sollten Sie auf jeden Fall beachten: Sobald eine Nachricht von der Polizei kommt, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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