Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Hier kommt eine Strafbarkeit wegen Diebstahls gem. § 242 StGB
sowie wegen Entziehens elektrischer Energie nach § 248 c StGB
in Betracht.
Auch wenn Sie das Ergebnis der Manipulation nur sehen wollten, haben Sie an dem Zähler eine Manipulation vorgenommen, die, vielleicht auch nur für einen geringen Zeitraum, zu einem Meßfehler zum Nachteil des Stromversorgers führte.
Wenn ein Defekt am Zähler durch den Magneten eingetreten ist, hätten Sie sich ferner der Sachbeschädigung gem. § 303 StGB
schuldig gemacht.
Der Stromzähler wird vermutlich ausgetauscht werden müssen. Die Kosten haben Sie zu tragen.
2.
Trotz aller Befürchtungen wegen rechtlicher Konsequenzen rate ich Ihnen dringend, die Sache dem Stromlieferanten zu melden. Daran führt kein Weg vorbei. Jeder andere Ratschlag wäre unseriös.
Dem Stromlieferanten können Sie mitteilen, wie es zu dem Fehler am Stromzähler gekommen ist. Wenn seitens des Stromlieferanten die Sache nicht zur Anzeige gebracht wird, brauchten Sie lediglich für die Kosten des Einbaus eines neuen Zählers, sofern dieser notwendig ist, aufzukommen. Damit wäre die Sache erledigt.
3.
Erstattet der Stromversorger Strafanzeige, bestehen folgende Möglichkeiten:
Entweder erfolgt eine Bestrafung durch Verhängung einer Geldstrafe oder man stellt das Verfahren gegen Sie nach § 153 a StPO
, z. B. mit der Maßgabe ein, einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.
Die Höhe der Geldstrafe läßt sich ohne Kenntnis Ihres Einkommens und Ihrer Lebenssituation nicht einschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
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Wenn es zur Anzeige kommt, muss ich dann zur Polizei und richtig vor Gericht mit Allem drum und dran? Soll ich mich leider persönlich oder schriftlich stellen?
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Sollte Strafanzeige gegen Sie erstattet werden, werden Sie voraussichtlich von der Polizei eine Ladung erhalten.
Wichtig ist es zu wissen, dass Sie vor der Polizei nicht verpflichtet sind, eine Aussage zu machen. D.h., Sie müssen dieser Ladung nicht Folge leisten.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, wenn Sie eine Ladung erhalten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der Rechtsanwalt wird Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nehmen, so dass dann die Möglichkeit besteht, schriftlich zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen.
2.
Ob es zu einer Hauptverhandlung, also zu einer Gerichtsverhandlung, kommt, lässt sich nicht vorhersagen.
Zu einer Hauptverhandlung kommt es nur, wenn gegen sie Anklage erhoben wird.
Wird das Verfahren aber im Vorfeld beispielsweise gemäß § 153 a StPO
eingestellt, gibt es keine Gerichtsverhandlung. Ebenso kann die Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragen, dass gegen Sie ein Strafbefehl erlassen wird. In diesem Strafbefehl können Sie dann nachlesen, welche Geldstrafe gegen Sie verhängt worden ist. Auch in diesem Fall gibt es keine Gerichtsverhandlung.
Wegen der verschiedenen Möglichkeiten kann man jetzt noch nicht vorhersagen, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Hier wird man also abwarten müssen.
Eines sollten Sie auf jeden Fall beachten: Sobald eine Nachricht von der Polizei kommt, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt