Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten Ihrem Bekannten mitteilen, dass Sie das Geld am Freitag haben werden und Sie sollten einen Termin zur Übergabe absprechen.
Vor der Anzeige brauchen Sie keine Angst zu haben. Betrug läge nur vor, wenn Sie von Anfang an nicht vorgehabt hätten den Betrag zurück zu zahlen.
Davon gehe ich nicht aus und eine solche Absicht wird man Ihnen nicht nachweisen können.
Da Sie nicht zum 2.10. gezahlt haben, sind Sie mit der Rückzahlung im Verzug. Wenn der Bekannte jetzt zum Anwalt geht, müssten Sie die Anwaltskosten zusätzlich als Verzugsschaden zahlen.
Verhindern könnten Sie das nur, wenn Sie Morgen zahlen. Da Sie die feste Absicht haben zu zahlen, halte ich das Vorgehen des Bekannten für übertrieben, rein formal sind Sie aber im Verzug. Eventuell könnte ja eine Teilzahlung den Bekannten abhalten einen Anwalt einzuschalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Familienrecht
Rückzahlung eines Darlehens - Bekannter zeigt mich an
6. Oktober 2014 23:07 |
Preis:
51€
Historischer Preis
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Sozialrecht
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Zusammenfassung
Rückzahlung eines Darlehens.
Rückzahlung eines Darlehens.
Ich habe mir Geld von einen bekannten geliehen das sind 550€. Wir hatten vertraglich vereinbart das ich es bis 2.10.2014 zurück zahle aber da ich es noch net hatte könnte ich es ihn nicht geben. Aber er bekommt es ja aber er hat dann gesagt ok paar Tage noch und dann will ich es. Ich habe es aber nicht vor diesen Freitag. Und er ist heute zur Polizei und morgen will er noch zum Anwalt obwohl ich es ihn Freitag geben kann, was soll ich machen ???
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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