Überreizung meines Girokontos

| 27. Juli 2014 21:07 |
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Kredite


Beantwortet von


09:43

Ich wohne in Spanien und hatte 2000 meine ich ein Girokonto bei einer Sparkasse in Deutschland eröffnet.Obwohl ich als Gebietsfremder geführt wurde weil in Spanien lebend.

Ich handelte mit Aktien im Wert von 1.000.000 Euro das ging 2002 schief, alles war weg. Die Bank räumte mir ein, mein Girokonto bis zu 500.000 Euro zu überziehen. (Per Telefon)

Das ging alles per Telefon ohne Vertrag oder so. Als ich merkte das die Vermögensverwalter der Bank nichts taugten, überwies ich die 500.000 Euro auf ein Konto meiner Mutter in Deutschland und bat Sie, mir das Geld mit nach Spanien zu bringen.

Da ich sowieso meiner Mutter Geld schuldete benutzte ich das Geld dann, um sie zu bezahlen.

ich bekam am 11.02.2003 einen Brief von der Sparkasse das die mein Girokonto kündigen und das Geld bis zum 29.02.2003 zurückverlangen.

Ich zahlte nicht und setzte mich auch nicht mit der Bank in Verbindung. Die Bank hatte auch später keine Adresse mehr von mir. Hätte mich aber finden können.

Also gingen die Jahre ins Land,

Nun habe ich eine Schufa Auskunft erstellen lassen.

Da steht, das die Sparkasse darüber informiert das ich ein Vertragswidriges Verhalten begangen habe. und das deshalb ein Abwicklungskonto eingerichtet wurde um den noch nicht bezahlten Betrag abzuwickeln.

Das haben die immer gleich in der Schufa am 22.08.2012
am 02.01.2013
und am 04.03.2014, 03.06.2014, 03.07.2014 wiederholt.

nun frage ich mich wie sieht das mit der Verjährung aus? Welches Recht gilt spanisch oder deutsches?

und wen die einen Titel hätten wovon ich nicht ausgehe, müsste das nicht in der Schufa stehen?


Mit freundlichen Grüßen

27. Juli 2014 | 21:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es geht nach deutschem Recht, da Sie bei einer deutschen Bank ein Konto in Deutschland eröffnet haben.

In der Tat sollten Sie sich an die Schufa zwecks Löschung/veränderter Eintragung wenden.

Schreiben Sie dieses sofort an die Schufa und verlangen Sie auf dieser Grundlage die sofortige Löschung, auch unter Schilderung der von Ihnen genannten Umstände.

Wenn das nichts bewirkt schalten Sie einen Anwalt Ihrer Wahl ein.

Denn nach meiner Ansicht ist die Forderung innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist verjährt und die Sparkasse hätte die Verjährung insbesondere durch ein gerichtliches Verfahren hemmen müssen, was sie offensichtlich nicht getan hat.

Auch bei der Schufa wäre diese nach drei Jahren zu löschen gewesen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 27. Juli 2014 | 21:44

Ich habe noch eine Frage. Wie so fangen die nun seit 2012 an zu melden davor war ja nichts von denen zu hören? und Können die nun nach den 11 Jahren noch einen Titel erwirken ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juli 2014 | 09:43

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Bewertung. Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Da die Sache verjährt sein dürfte und Sie die Verjährungseinrede nunmehr schriftlich geltend machen können und sollten, ist eine Klage nicht mehr begründbar. Damit ist keine Titelerlangung mehr möglich.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 28. Juli 2014 | 08:54

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. Juli 2014
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