Guten Tag,
ich habe am 30.05.2007 aus einem Lebensmittelmarkt Waren im Wert von knapp 9 € gestohlen und wurde von einem Detektiv gestellt. Gegen mich wird Strafanzeige gestellt werden.
An den Kaufmarkt habe ich ein Entschuldigungsschreiben verfasst und bereits abgesandt. Ich werde bei der Polizei eine Kopie davon mitnehmen bzw. mitschicken.Ich bin nicht vorbestraft. Mein Beruf ist Sekretärin. Erhält mein Arbeitgeber Kenntnis von meiner Tat? Mit welcher Strafe und in welcher Höhe (bei Geldstrafe) werde ich voraussichtlich rechnen müssen? Danke für Ihre schnelle Antwort!
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie Ihrer Sachverhaltschilderung wie folgt beantworten möchte:
Angesichts des geringen Schadens gehe ich vorliegend davon aus, dass das Verfahren gegen Sie wegen Geringfügigkeit gemäß § 153 StPO
(Strafprozessordnung) eingestellt wird. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, dass sich bei Ihnen um eine Ersttäterin handelt.
Die Einstellung des Verfahrens wird nicht ins Bundeszentralregister eingetragen. Ihre Befürchtung, Ihr Vorgesetzter könnte von Ihrem Fehlverhalten Kenntnis erlangen, ist mithin unbegründet.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.