Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
I. Ob Ihr Freund die Tat zugeben soll oder nicht, kann ohne weitere Sachverhaltskenntnis, insbesondere Kenntnis der Strafakte, kaum beurteilt werden. Dies hängt insbesondere davon ab, ob man ihm die Tat wird nachweisen können oder nicht.
II. In jedem Fall wird Ihr Freund einen Vorteil haben, wenn er mit einem Verteidiger erscheint, da er ansonsten dem Wirken des Richters und des Staatsanwalts ohne juristischen Rat „ausgeliefert“ ist.
Allerdings sollte ein Verteidiger nicht erst kurz vor der Hauptverhandlung beauftragt werden, sondern so früh wie möglich. Denn hier kann sich, da Ihr Freund bisher keine Vorstrafen hat, anbieten, eine Einlassungsschrift anzufertigen, um so zu einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage zu gelangen.
III. Die oben genannten Paragraphen bezeichnen den strafrechtlichen Vorwurf. Ihrem Freund wird vorgeworfen, mehrfach (§ 53 StGB
) einen „Computerbetrug“ (§ 263a StGB
) begangen zu haben.
IV. Das Strafmaß ist grds. Sache des Tatrichters und kann nur schwer vorhergesagt werden.
Wenn es gut läuft, könnte hier eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Auflage möglich sein (mit anwaltlicher Hilfe); ansonsten kommt eine Geldstrafe oder aber schlimmstenfalls eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung in Betracht.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
Computerbetrug - soll man die Tat zugeben und wie hoch ist das Strafmaß?
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Strafrecht
Zusammenfassung
Wie soll sich eine wegen Betrug angeklagt Person verhalten und was können die Folgen einer Anklage sein?
Wie soll sich eine wegen Betrug angeklagt Person verhalten und was können die Folgen einer Anklage sein?
Das zu empfehlende Verhalten, insb ob die Tat gestanden werden soll oder nicht, lässt sich nur mit genauer Sachverhaltskenntnis bestimmen. Einen wesentlichen Faktor stellt dar, ob dem vermeintlichen Täter das strafbare Verhalten nachweisbar ist. Jedenfalls sollte man sich im Verfahren anwaltlich vertreten und beraten lassen.
Als Folge kommen sowohl eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen, eine Geldstrafe oder mitunter eine Freiheitsstrafe auf Bewährung in Betracht.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Freund wird von Strafrichter wegen Betruges angeklagt. Folgender Sachverhalt, gem. Anklageschrift: In der Absicht, sich oder einem 3. einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unbefugte Verwendung von Daten beeinflusste, in dem er als Mitarbeiter der Firma arvarto Konten von usern bei webmiles diesen gegenüber kündigte, jedoch im computersystem diese mit seinem eigenen userkonto verknüpfte und die von den kunden gesammelten webmiles in form von online-prämien abrief."
Vergehen strafbar nach $$263a,53StGB, worauf die Strafverfolgung gem. § 154a StPo beschränkt wird, soweit darüber hinaus § 303a StGB
in Betracht kommt.
Es wird beantragt das Hauptverfahren zu eröffnen.
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Nun meine Frage: Wie verhält er sich am besten? Soll er die Tat zugeben oder schweigen (er hat sie aus naivität beganngen).
Soll er vor Gericht mit einem Anwalt erscheinen?
Was bedeuten die o.a. Paragraphen?
Wie hoch ist das Strafmass (er ist nicht vorbestraft und er bereut zutiefst.)?
Danke für die Antwort.
StGB StGB Anwalt Strafmaß Anklage