Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Aber was mache ich nun?"
Entschuldigen Sie sich für das Versehen und legen dar, dass dies nicht vorsätzlich geschehen ist, sondern Sie schlicht und ergreifend beim Eintrag der Tage durcheinander gekommen sind.
Fügen sie hinzu, dass Sie numehr einen Kalender führen mit dem Sie die Stundenzettel zukünftig so ausfüllen können, dass derartige Fehleintragungen nicht mehr vorkommen können.
Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit gern zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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Rechtsanwalt Raphael Fork
Sehr geehrter Herr Fork,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich weiß nicht, ob ich das so machen kann, weil es nicht der Wahrheit entspricht. Ich hatte mich jeweils an meinem dirketen Arbeitsplatz telefonisch krank gemeldet, jedoch nicht bei der Dienstleitun, wie es aber mündlich so verinbart ist. Was passirt, wenn ich gar nicht schreibe oder nur schreibe, dass ich nicht in der Lage bin, eine Stellungnahme zu schreiben? und Was passiert, wenn ich meine Schuld eingestehe und mich entschuldige?
Falls ich zu viel frage für eine kostenlose nachfrage, bin ich gerne bereit, nochmal zu zahlen. Dann müsste ich nur wissen, wie das geht.
Danke im Voraus
Ihre Nachfragen sind im Rahmen der Ausgangsfrage angemessen. Hierfür müssen sie also nichts nachzahlen.
Nachfrage 1:
"Was passirt, wenn ich gar nicht schreibe oder nur schreibe, dass ich nicht in der Lage bin, eine Stellungnahme zu schreiben?"
Dann wird vermutlich eine Abmahnung sowie eine Strafanzeige erfolgen.
Im allerschlimmsten Fall spricht man eine fristlose Kündigung aus.
Nachfrage 2:
"und Was passiert, wenn ich meine Schuld eingestehe und mich entschuldige?"
Dann wird man mit Sicherheit eine Abmahnung aussprechen und wenn man Sie raushaben möchte, eine Strafanzeige mit der fristlosen Kündigung verbinden.