Schriftliche Stellungnahme nach Personalgespräch

| 14. Juni 2014 20:26 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


21:36

Guten Tag,
ich hatte bei meinem Arbeitgeber ein Personalgespräch. Hier wurde mir anhand meiner Stundenzettel und einer Vergleichsliste aufgezeigt, dass ich in zwei Monaten je 3 Kranktage (einaml am Stück, einmal mit Unterbrechung) nicht in den Stundenzettel eingetragen habe. Einmal habe ich mir an einem Tag, an dem ich eigentlich krank war, eine Stunde mehr aufgeschrieben als ich arbeiten müsste.Sonst habe ich die Soll-Stundenzahl eingetragen, die ich im Krankheitsfall hätte.Ich bin mir sicher, dass ich diese Stunde woanders abgezogen habe, kann es aber nicht beweisen. Nun wird mir natürlich Urkundenfälschung und Betrug vorgeworfen. Ich soll eine schriftliche Stellungnahme abgeben und diese soll der Rechtsabteillung vorgelegt werden. Ich fürchte, dass ich mich um Kopf und Kragen schreibe. Ich würde meine Stelle gerne behalten. Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ich habe mich beim Personalgespräch entschuldigt. Ob dieses dokumentiert wurde, weiß ich nicht. Weiter Begründungen von mir waren nicht von Interesse, das wollten die Dienstleitung nicht hören. Meine Motivation war aus Befürchtung heruas, dass ich zu viele Krank-Tage habe bzw. zu oft fehle - ich habe zwei Kinder, die auch mal krank sind und wollte Schwierigkeiten vermeiden. Das war total dumm. Aber was mache ich nun?

14. Juni 2014 | 20:55

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:




Frage 1:
"Aber was mache ich nun?"


Entschuldigen Sie sich für das Versehen und legen dar, dass dies nicht vorsätzlich geschehen ist, sondern Sie schlicht und ergreifend beim Eintrag der Tage durcheinander gekommen sind.

Fügen sie hinzu, dass Sie numehr einen Kalender führen mit dem Sie die Stundenzettel zukünftig so ausfüllen können, dass derartige Fehleintragungen nicht mehr vorkommen können.




Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.

Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gegebenenfalls für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit gern zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild.




Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 14. Juni 2014 | 21:28

Sehr geehrter Herr Fork,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich weiß nicht, ob ich das so machen kann, weil es nicht der Wahrheit entspricht. Ich hatte mich jeweils an meinem dirketen Arbeitsplatz telefonisch krank gemeldet, jedoch nicht bei der Dienstleitun, wie es aber mündlich so verinbart ist. Was passirt, wenn ich gar nicht schreibe oder nur schreibe, dass ich nicht in der Lage bin, eine Stellungnahme zu schreiben? und Was passiert, wenn ich meine Schuld eingestehe und mich entschuldige?
Falls ich zu viel frage für eine kostenlose nachfrage, bin ich gerne bereit, nochmal zu zahlen. Dann müsste ich nur wissen, wie das geht.
Danke im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Juni 2014 | 21:36

Ihre Nachfragen sind im Rahmen der Ausgangsfrage angemessen. Hierfür müssen sie also nichts nachzahlen.


Nachfrage 1:
"Was passirt, wenn ich gar nicht schreibe oder nur schreibe, dass ich nicht in der Lage bin, eine Stellungnahme zu schreiben?"



Dann wird vermutlich eine Abmahnung sowie eine Strafanzeige erfolgen.

Im allerschlimmsten Fall spricht man eine fristlose Kündigung aus.




Nachfrage 2:
"und Was passiert, wenn ich meine Schuld eingestehe und mich entschuldige?"


Dann wird man mit Sicherheit eine Abmahnung aussprechen und wenn man Sie raushaben möchte, eine Strafanzeige mit der fristlosen Kündigung verbinden.




Bewertung des Fragestellers 16. Juni 2014 | 10:28

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