Ablehnung vom Kindergeldantrag bei der Familienkasse

24. Mai 2007 20:14 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, ich habe da ein Problem mit der Familienkasse und weiß leider nicht weiter. Ich versuche nun auf diesem Wege Hilfe zu finden da ich wirklich nicht mehr weiter weiß und mir einen Anwalt nicht leisten kann.

Ich befinde mich im Dritten Ausbildungsjahr als Beamtenanwärterin. Bei meinem Kindergeldantrag für das Jahr 2007 habe ich folgende Kosten angegeben:

- private Kranken,- und Pflegeversicherung (da die freie Heilfürsorge abgeschafft wurde eine Pflichtversicherung)
- Gewerkschaftsbeiträge
- Pflichbeiträge zur Studierendenschaft
- Waschkosten für die Uniform
- Kosten für Arbeitsmittel, Fachliteratur etc.
- Fahrtkosten
- private Berufsunfähigeit & private Rentenversicherung

Hinzu muss ich weiterhin sagen ,dass der Bemessungszeitraum lediglich 9 Monate beträgt, da mein Ausbildungsverhältnis voraussichtlich am 1.10.beendet ist.

Ich habe heute meinen Kindergeldantrag mit einer Ablehnung zurückerhalten und ich verstehe einige Dinge nicht.

-Das Arbeitsamt hat anstatt dem 9 monatigen einen 12 monatigen Zeitraum berechnet und demnach die Werbungskostenpauschale nicht auf 9/12 minimiert
-Weiterhin wurde mein Bruttogehalt als Grundlage der Berechnung herangezogen
- Für die von mir berechneten Werbungskosten für Arbeitsmaterial etc. wurden lediglich 300 Euro anerkannt obwohl meine vorausberechneten Kosten für Arbeitsmateral, Waschkosten etc. weitaus höher sind.
- Gewerkschafts,- und Studienbeiträge wurden nicht anerkannt
- Sowie die private Kranken,- und Pflegeversicherung
- und Berufsunfähigkeits,- und Rentenversicherung

Vielleicht kann mir jemand von Ihnen helfen, da ich wirklich nicht weiter weiß.

Mit freundlichen Grüßen, K.D.

24. Mai 2007 | 20:38

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

Der Bemessungszeitraum beträgt, wie Sie bereits vermutet haben, tatsächlich nur 9 Monate.
Die Voraussetzungen für die Kindergeldgewährung sind mit Ende der Ausbildung nicht mehr gegeben, deshalb ist nur der Zeitraum 01.01.07 bis 30.09.07 zu beurteilen.
Ich gehe davon aus, dass Sie ab 01.10.07 eine Vollzeiterwerbstätigkeit aufnehmen. Die Sachlage ändert sich, falls nach Ende der Beschäftigung andere Tatbestände gelten.

Die Einkommensgrenze vermindert sich deshalb auf 5.760 € und die Werbungskosten sind nur bis 30.09.07 anzusetzen.

Ich gehe davon aus, dass Sie pflichtversichert bei einer Krankenkasse sind, deshalb können Sie von Ihren Brutto-Einkünften die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung in Abzug bringen.

Die Werbungskosten können Sie gemäß dem Einkommenssteuergesetz absetzen.
Gewerkschaftsbeiträge sind grundsätzlich als Werbungskosten anzuerkennen und mindern deshalb Ihre Bruttoeinkünfte.

Studienbeiträge/Semestergebühren/Schulgebühren sind ebenfalls Werbungskosten und in Abzug zu bringen.

Waschkosten für Uniform: Hier gibt es verschiedene Gerichtsurteile, wann Berufskleidungen Werbungskosten darstellen und wann nicht. Sie haben mir leider nicht geschildert, welchen Beruf Sie erlernen. Hier hilft Ihnen auch ein Steuerlexikon weiter.

Kosten für Arbeitsmittel und Fachliteratur sind ebenfalls absetzbar. Reichen Sie Belege bei der Familienkasse ein. Es sollte ersichtlich sein, um welche Literatur es sich handelt und muss ein direkter Zusammenhang mit Ihrem Ausbildungsberuf bestehen.

Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeitsstätte sind seit 01.01.07 nur noch ab dem 21. Kilometer absetzbar.
Die Beiträge zur Berufsunfähigkeits- und Rentenversicherung sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen.

Legen Sie Widerspruch gegen diesen Ablehnungsbescheid ein und begründen Sie anhand der Ihnen mitgeteilten Informationen.

Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Kienhöfer
Rechtsanwalt


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