Prozesskostenhilfe für meine Ex-Frau?

15. Mai 2007 19:20 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Guten Tag,
ich habe ein Schreiben vom hiesigen Amtsgericht bekommen und werde zur Stellungnahme aufgefordert zu dem Antrag auf Prozesskostenhilfe meiner Ex-Frau, die mich in unter Unterhaltssache verklagen will. Meine Ex-Frau lebt seit einigen Jahren in eheähnlicher Gemeinschaft mit ihrem Freund, der dort unstrittig seinen Lebensmittelpunkt hat, jedoch dort mit Zweitwohnung wohnt (offiziell mit Erstwohnung wohnt er bei seiner Ehefrau, von der er noch nicht geschieden ist). Meine Frage: Muss das Gericht bei der Beurteilung über die Zahlung von Prozesskostenhilfe auch die Einkünfte des Lebenspartners berücksichtigen (öffentlicher Dienst)? Kann die EX-Frau Prozesskostenhilfe bekommen, wenn sie nur den Kindesunterhalt als Einnahmequelle angibt??




15. Mai 2007 | 21:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Im Rahmen des PKH -Antrages Ihrer geschiedenen Frau wird auch die Erfolgsaussicht der Klage geprüft.
Wenn Ihre geschiedene Frau nun seit mehreren Jahren eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt, kann bei einer Verfestigung der Verlust des Unterhaltsanspruches eintreten.

Sollte dies der Fall sein, so würde der PKH -Antrag mangels Erfolgsaussicht abgelehnt werden müssen.

Das Einkommen des Lebensgefährten wird darüber hinaus nicht direkt berücksichtigt, jedoch muss sich Ihre geschiedene Ehefrau das anrechnen lassen, was sie durch die Partnerschaft spart. Dies ist eventuell die Hälfte der Miete.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 15. Mai 2007 | 21:16


Vielen Dank für die schnelle Antwort!!
Ich zahle keinen Unterhalt mehr für meine Ex-Frau, sondern nur für die Kinder (3). Die Klage bezieht sich auf evtl. Nebeneinkünfte, die ich durch Aufwandsentschädigungen erhalte. Sind Aufwandsentschädigungen - z.B. pauschalierte Fahrtkosten - Einkünfte, die bei einer Unterhaltszahlung relevant sind??
Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Mai 2007 | 08:35

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage. Aufwandsentschädigungen werden dem Unterhalt zugerechnet, wenn dadurch tatsächlich Lebenshaltungskosten gespart werden, in der Regel wird dabei von 1/3 ausgegangen, d.h. 1/3 wird dem Einkommen hinzugerechnet.

ANTWORT VON

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