Kündigungsfrist für Mieter - Welche Kündigungsfrist habe ich tatsächlich?

| 12. Mai 2007 22:40 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Anwältinnen,
sehr geehrte Anwälte,

im August 1998 schloss ich mit meinem jetzigen Vermieter einen Mietvertrag nach dem folgenden Formular (Einheitsmietvertrag):

http://home.arcor.de/at.h/Mietvertrag%20vom%201998,%20erste%20Seite_klein.jpg

Unter §2, Punkt 2 steht zur Kündigungsfrist: "Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind, ..., 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind, 12 Monate,wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind".

Demnach hätten ich zur Zeit eine Kündigungsfrist von 9 Monate.

Nun habe ich gehört, dass es in 2001 eine Mietrechtsreform gegeben hat, nach der die Kündigungsfrist in § 573c BGB geregelt wird und generell nur noch 3 Monate für Mieter beträgt.

Meine Frage ist: Welche Kündigungsfrist habe ich tatsächlich? Ist es tatsächlich so, dass, obwohl laut meinem Mietvertrag die Kündigungsfrist 9 Monate beträgt, sie nur 3 Monate beträgt?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

12. Mai 2007 | 23:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre online-Anfrage, zu der ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt Stellung nehme:

Seit dem 1.Juni 2005 gilt gemäß EGBGB 229 § 3 Abs. 10 auch für Mieter mit alten Formularmietverträgen, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden und in denen noch die gestaffelten Kündigungsfristen enthalten sind, die mit der Mietrechtsreform im September 2001 eingeführte verkürzte Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, wenn die Kündigung nach dem 01.06.2005 zugeht.

Nachdem die Kündigungsfristen in Ihrem Mietvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen geregelt sind, werden Sie das Mietverhältnis daher unabhängig von Ihrer Mietzeit mit der dreimonatigen Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB kündigen können.

Mit freundlichen Grüßen
Petry-Berger
Rechtsanwältin


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