Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich gehören die Schwiegereltern zum Kreis der nahen Angehörigen auch im arbeitsrechtlichen Sinne.
Sie können daher eine Freistellung anlässlich einer Beerdigung des Schwiegervaters für die erforderliche Zeit beanspruchen, da hier eine sittliche Pflicht anzunehmen ist, hieran teilzunehmen.
Hiervon abweichend kann in Ihrem Arbeitsvertrag (nachdem eine etwaige tarifvertragliche Regelung hier nicht greift) dieser Freistellungsanspruch begrenzt sein.
Unter den oben genannten Voraussetzungen muss Ihnen der Arbeitgeber auch bezahlten Sonderurlaub gewähren, da Sie dann unverschuldet an der Arbeitsleistung gehindert sind, siehe § <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/__616.html" target="_blank">616</a> Satz 1 <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html" target="_blank">BGB</a>.
Ich hoffe, Ihre Frage ist hinreichend beantwortet. Andernfalls können Sie gerne eine Rückfrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
Schwiegervater gestorben
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Hallo ersteinmal,
habe da eine Frage:
Wenn der Schwiegervater gestorben ist gibt es da einen freien Tag?
Arbeitgeber hält sich nur an das was das Gesetzt zu läßt,der Arbeitgeber sitzt in Österreich und ist in Deutschland in keiner Organisation vertreten(Arbeitgeberverband und so).
mit freundlichen Grüßen
oldmanni
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