Kündigung des Arbeitsverhältnisses: vertraulich (Datenschutz)?

26. April 2007 19:54 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin Führungskraft (ohne Berechtigung, einzustellen/zu entlassen) im Öffentlichen Dienst, in einem eingetragenen Verein mit < 5 Stellen, nach Tarifvertrag angestellt.
Mir ist (ohne Abmahnung oder eine fristlose Kündigung rechtfertigende Gründe) eine Kündigung angedroht worden, da ich (nach einem sehr guten Zwischenzeugnis vor zwei Jahren) nicht der Richtige in dieser Position sei (angebliche Überforderung). Mein Arbeitgeber erwartet nun, dass ich binnen einer Woche unternehmensintern erkläre, dass ich im nächsten halben Jahr gehen werde. Sonst werde er das tun.

Frage: Darf mein Arbeitgeber meinen Mitarbeitern (u. U. auch der Öffentlichkeit, da öffentliche Einrichtung?) (schon jetzt oder überhaupt) mitteilen, dass ich gehen muss, weil er sich intern unter Handlungsdruck sieht oder unterliegt das dem Datenschutz (wie lange?)?
Vielen Dank!

26. April 2007 | 20:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


der Arbeitgeber darf diese "Informationen" NICHT weitergeben.

Dieses ergibt sich letztendlich aus der sogenannten Fürsorgepflicht, der der Arbeitgeber inne hat. Hierzu zählt auch der Schutz der Persönlichkeitsrechtes des Arbeitnehmers, so dass er dieses zu unterlassen hat.

Diesen Unterlassungsanspruch, den Sie auch gerichtlich geltend machen können, sollten Sie deutlich machen; deutlich machen sollten Sie auch, dass der Arbeitgeber sich auch ansonsten schadensersatzpflichtig macht (wobei allerdings die Höhe des Schadens dann sehr schwer festzustellen sein wird).

Darüber hinaus steht auch keineswegs fest, ob Sie tatsächlich gehen müssen, da nach Ihrer Schilderung kein Kündigungsgrund ersichtlich ist.

Vielleicht rufen Sie mich morgen vormittag einmal im Büro an, damit wir dann weiter über die Sache sprechen können.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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