Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die allgemeine Geschäftsbedingungen von Techem sind für Sie nicht anwendbar, da Sie nicht Vertragspartner von Techem geworden sind. Vielmehr besteht ein Vertrag nur zwischen Techem und Ihrem Vermieter.
Der Vermieter darf nur dann die Heizkosten schätzen, wenn Sie die Ablesung schuldhaft vereitelt haben. Dies ist hier nicht der Fall. Daher sollten Sie hier auf einen kostenlosen Nachlesetermin bestehen. Aufgrund Ihrer SMS wusste die Ablesungsfirma von Ihrer Abwesenheit für 3 Wochen. Ihre Abwesenheit hätte Techem berücksichtigen müssen. Sie sollten dem Nachlesetermin bei Ihrem Vermieter unter Vorlage der SMS und der Benachrichtigungskarten verlangen. Hierdurch verhindern Sie eine Schätzung. Sie sollten die Aufforderung zur Nachableseung möglichst schnell per Brief und Rückschein absenden, damit noch in dieser Abrechnungsperiode die Ablesung erfolgen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diplom - Jurist, LL.M. Sebastian Scharrer, Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Scharrer,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine kurze Nachfrage: Wie kann ich denn am besten nachweisen, dass ich Techem informiert habe? Allein aus dem abgetippten SMS-Text im Brief an meinen Vermieter wird ja nicht ersichtlich, dass eine Information stattgefunden hat, oder? Das könnte ich ja auch einfach behaupten.
Vielen Dank & viele Grüße
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Nachfrage.
Sie können in der Regel SMS über Ihr PC ausdrucken. Hierfür benötigen Sie ggf. ein Datenkabel. Nähere Informationen und die notwendige Softeware erhalten Sie bei dem Hersteller Ihres Handyherstellers. Alternativ können Sie die SMS abfotografieren.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen. Diese Beantwortung Ihrer Frage kann nicht eine individuelle Beratung ersetzten. Selbstverständlich können Sie sich für weitere Fragen, Beratungen und Vertretungen unter Anrechnung der Gebühr für diese Frage deutschlandweit an mich wenden.