Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie neu heiraten, verlieren Sie ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente ab dem Folgemonat der neuen Heirat. Allerdings haben Sie ggf.einen Anspruch auf eine Abfindung.Dazu können sie eine Rentenabfindung beantragen. Geht die neue Ehe in die Brüche oder stirbt der neue Partner, kann die Witwen- oder Witwerrente wieder gezahlt werden. Hierfür muss aber ein neuer Rentenantrag gestellt werden.
Die entscheidende Frage ist, ob die neue Heirat in den USA hier gemeldet werden muss.
Zunächst ist jede im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig, sofern bei der Trauung im Ausland die dort geltenden gesetzlichen Formvorschriften eingehalten worden sind.
Eine Registrierung der in den USA geschlossenen Ehe bei einem deutschen Standesamt ist zwar nicht vorgeschrieben.Damit können Sie also wirksam heiraten, ohne dies hier registrieren zu lassen.
Da Sie jedoch - trotz Heirat im Ausland - nunmehr auch in Deutschland als verheiratet gelten, würden Sie sich bei nicht erfolgter Meldung bei der Deutschen Rentenkasse wegen eines Betruges nach § 263 StGB
strafbar machen. Der Grund dafür ist, dass Sie eine falsche Tatsache vorspiegeln würden("Nichtverheiratung") um die Rentenkasse täuschungsbedingt zu einer Vermögensverfügung zu bewegen. Dazu kann ich Ihnen nicht raten!
Um es also kurz zu formulieren : Es ist keine "kann" Vorschrift. Sie müssen die Heirat melden. Eine Nichtmeldung birgt das Risiko in sich, dass bei Bekanntwerden Strafverfolgung droht.
Allerdings haben Sie ggf. einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die der Höhe nach der Zahlung von 24 Monatsrenten entspricht - von diesem Recht sollten Sie unbedingt gebrauch machen!
Ich hoffe, Sie konnten einen ersten Überblick über die Rechtslage gewinnen.
Bitte beachten Sie dabei wie immer, dass es sich nur die Ersteinschätzung handelt. Schon kleine Details können die rechtliche Beurteilung oftmals ändern!
Mit besten Grüßen,
Rechtsanwalt Asthoff, Bielefeld
Witwenrentenverlust bei Heirat in Amerika
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Ich beziehe eine deutsche Witwenrente. Ich möchte demnächst meinen Freund in Amerika heiraten, um damit ein dauerndes Aufenthaltsrecht und evtl.einen amerikanischen Pass zu erhalten. Bin ich verpflichtet, diese Heirat in Deutschland nachzubeurkunden, oder ist das eine Kann-Bestimmung und verliere ich dann meine Witwenrente?
Trifft nicht Ihr Problem?
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29. Dezember 2013 | 15:27
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31. Dezember 2013 | 00:30
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FRAGESTELLER 31. Dezember 2013
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