Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen in Deutschland richtet sich nach der Fahrerlaubnis-Verordung (FeV).
Nach § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV gilt die Berechtigung für Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis, im Inland Fahrzeuge im Umfang der Berechtigung zu führen (§ 28 Abs. 1 FeV) nicht für Inhaber, denen auf Grund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung keine Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Während der Dauer Ihrer Sperrzeit dürfen Sie daher nicht mit einer britischen Fahrerlaubnis in Deutschland fahren (BayVGH, U.v. 19.11.2012 - 11 BV 12.21
; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. März 2013 – 11 ZB 12.2712
–, juris).
(Wenn Sie die Angaben unter der von Ihnen angegebenen Website lesen, heißt es dort auch, dass Sie keine aktuelle Fahrverbotssperre haben dürfen bzw. einen Erstwohnsitz in Groß-Britannien haben müssen [dort vorletzter Absatz] bzw. es wird auf eine vor dem 13.01.2013 erteilte Fahrerlaubnis Bezug genommen.)
Wenn Ihnen in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie nach Ablauf der Sperrzeit eine neue Fahrerlaubnis in Groß-Britannien erwerben, können Sie diese zwar zunächst in Deutschland gebrauchen; die Führercheinbehörde kann gleichwohl eine MPU gegen Sie anordnen, mit der Begründung, auf Grund Ihrer vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis bestünden Zweifel an Ihrer Fahreignung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Neumann, Rechtsanwalt
EU Führerschein gültig ohne MPU
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt C. Norbert Neumann
Zusammenfassung
Während des Laufs einer Sperrzeit kann von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland nicht Gebrauch gemacht werden (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV). Auch nach Ablauf der Sperrzeit kann das Gericht eine MPU anordnen, wenn dem Inhaber der EU-Fahrerlaubnis zuvor die deutsche FE wegen Trukenheit entzogen wurde.
Während des Laufs einer Sperrzeit kann von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland nicht Gebrauch gemacht werden (§ 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV). Auch nach Ablauf der Sperrzeit kann das Gericht eine MPU anordnen, wenn dem Inhaber der EU-Fahrerlaubnis zuvor die deutsche FE wegen Trukenheit entzogen wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe meinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verloren. Ich habe eine Sperrzeit von 12 Monaten mit einer MPU Auflage erhalten. Nun meine Frage:
ist ein Führerschein der über eine Agentur in Großbritannien gekauft wurde in Deutschland legal? Darf ich mit diesem Führerschein legal in Deutschland fahren? Wenn ja, muss ich meine Sperrzeit abwarten? Darf ich dann nach Ablauf der Sperrezit auch ohne durchgeführte MPU fahren?
Wie Sie im Link sehen: http://www.fuehrerschein-kaufen.de/
scheint es rechtens zu sein.
Wie sieht nun die genaue Rechtslage in Deutschland aus?
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