Ehefrau will nach Insolvenz neue Firma gründen und betreiben

11. April 2007 21:56 |
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Insolvenzrecht


Zusammenfassung

Kann die Ehefrau bedenkenlos ein Gewerbe inderselben Branche anmelden, in der ihr Ehemann tätig war und sich nun in einem Insolvenzverfahren befindet?

Grundsätzlich steht es der Ehefrau frei, ein Gewerbe in derselben Branche zu gründen, in der ihr Gatte zuvor tätig waren. Es gibt keine rechtliche Regelung, die dies verbietet. Allerdings sollte sichergestellt werden, dass sie ausschließlich mit eigenen oder von Dritten zur Verfügung gestellten Mitteln arbeitet, die in keiner Weise mit dem Vermögen der Ehemanns oder seinen Schulden in Verbindung stehen.
Es ist wichtig, dass Ihre Ehefrau darauf achtet, dass sie nicht als "Strohfrau" angesehen wird, also als eine Person, die nur zum Schein handelt, während tatsächlich eine andere Person die Kontrolle hat.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Fragen:

Ich war als Einzelunternehmer tätig und habe die Regelinsolvenz beantragt. Das Insolvenzverfahren wurde bereits eröffnet und die Gläubiger angeschrieben. Ich besitze noch den Gewerbeschein, werde das Gewerbe aber voraussichtlich in den nächsten Tagen beenden. Ich nahm ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf, um mein Wohlverhalten zu zeigen. Ich führe diese Tätigkeit zukünfig weiter fort. Meine Ehefrau möchte in derselben Branche, in der ich vorher tätig war ein Gewerbe anmelden. Es haben sich Kunden gemeldet, die ich früher beraten habe, die aber zum damaligen Zeitpunkt nichts bestellt bzw. gekauft haben. Jetzt besteht aber Interesse an diesen Produkten. Gibt es rechtliche Bedenken gegen diese Gründung? Kann mein Insolvenzverwalter dies als Scheingründung einstufen oder steht es meiner Frau frei ein Gewerbe ihres Gusto zu gründen? Kann dadurch meine Insolvenz gefährdet werden?

Durch die Insolvenz habe ich Schulden bei einem ehemaligen Lieferanten. Für meine Ehefrau ist dieser Lieferant sehr wichtig. Er hat angedeutet meine Ehefrau zu beliefern, wenn sie diese Verbindlichkeiten tilgt. Kann meine Ehefrau aus freien Willen einen Teil oder Teile meiner Verbindlichkeiten zu tilgen oder ist dies eine Bevorzugung einzelner Gläubiger? Ist meine Regelinsolvenz dann hinfällig?

Ich bedanke mich im vor aus für Ihre Bemühungen und wünsche Ihnen eine gute Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrter Herr Fragesteller,

Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Fragen ist,dass die Ehefrau für die geplante Firmengründung ausschließlich mit finanziellen Mittel arbeitet,also mit Geldern an welchen Sie nicht beteiligt sind und auch nicht vor Insolvenzeintritt beteiligt waren. (z.B. durch Transaktionen auch noch geraume Zeit vor Insolvenzeintritt,wie Abtretungen,Schenkungen,Anlegungen eigener Gelder auf den Namen der Ehefrau und Ähnliches)).

Steht fest,dass die Ehefrau nur eigene oder z.B.von Dritten zur Verfügung gestellte(z.B.Darlehen,Zuwendungen) Gelder bei
der Firmengründung und Durchführung verwendet,steht dieser nichts im Wege.

Es steht der Ehefrau auch frei ,mit Geldern,an denen Sie selbst in keiner
Art und Weise beteiligt sind oder auch noch geraume Zeit vor Insolvenzeintritt beteiligt waren(s.o.),Ihre Insolvenzschulden bei dem Lieferanten zu befriedigen,da Drittgelder nicht zur Insolvenzmasse gehören(nur aus dieser müssen gleichrangige Insolvenzgläubiger auch gleichrangig und- soweit die Insolvenzmasse reicht-befriedigt werden.


.Selbstverständlich unterstelle ich nicht,dass bei Ihnen die oben zur Information aufgezeigten Geldtransaktionen stattgefunden haben.

Bei dem Vorgeschilderten gehe ich davon aus,dass Sie mit Ihrer Ehefrau nicht in Gütergemeinschaft leben,sondern entweder im Güterstand der Zugewinngemeinschhft(hat man "automatisch",wenn man
heiratet und gleichzeitig oder danach keinen Ehevertrag abschliesst)oder der per Notarvertrag zu vereinbarenden Gütertrennung.


Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Mertens

Rechtsanwältin




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