Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt
Es dürfte eher schwierig werden, hier den Ehemann verantwortlich machen zu können. Denkbar sind schon die Insolvenz Straftaten wie Insolvenzverschleppung etc., doch ist vorrangig hier die Frau verantwortlich.
Sie kann sich nicht darauf berufen, die Geschäftsabläufe und die Buchhaltung nicht gekannt zu haben, dass sie bewusst und willentlich als Geschäftsinhaberin hier aufgetreten ist.
Es ist daher zu raten, ggf. Insolvenzantrag zu stellen/ dies prüfen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
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