Haftung beim Winterdienst bei 2 Eigentümern

| 18. Oktober 2013 17:46 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Die Eigentümergemeinschaft für unser Haus besteht aus 2 Parteien mit 51% und 49% Eigentumsanteil. Der Winterdienst für einen Fußweg, über den auch die Fahrspur zu unserem Haus führt wird jedes Jahr schriftlich für beide Parteien zeitlich festgelegt. Das Schriftstück beinhaltet auch einen Ausschluß der Haftung für den Zeitraum der Partei die nicht am Winterdienst beteiligt ist. Da der Winterdienst von der anderen Partei nur zögerlich und nicht korrekt vorgenommen wird ist meine Frage: Stehe ich trotz der schriftlichen Absicherung in der Haftung oder muß ich u.U. die Reinigung selbst vornehmen. Muß Diese Absicherung evtl. vom Notar vorgenommen werden?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Im Außenverhältnis, also gegenüber einem eventuellen Geschädigten, haften Sie nach wie vor gesamtschuldnerisch neben dem anderen Eigentümer. Der Geschädigte könnte also auch Sie in Anspruch nehmen. Im Innenverhältnis, also gegenüber dem Miteigentümer, können Sie diesen in Regreß nehmen, wenn der Schaden durch den von ihm nachlässig durchgeführten Winterdienst verursacht wurde.

Die Abwicklung eines Schadens wird allerdings letztlich von der Gebäudehaftpflichtversicherung übernommen, die Sie (hoffentlich) abgeschlossen haben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 23. Oktober 2013 | 10:10

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