Verjährung des Führerscheinentzuges

21. März 2007 10:40 |
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Verkehrsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren!

Am 23.12. letzten Jahres bin ich in einer Polizeikontrolle mit
1,47 Promille erwischt worden! Ergebnis: 9 Monate Entzug und 900,- Euro Geldstrafe! Hatte davor 21 Jahre keine Probleme mit irgendwelchen Verkehrsstraftaten; aber davor! Ich habe 1977 den Führerschein der damaligen Klassen 1+3 gemacht, der mir im Frühjahr 1979 mit 1,61 Promille wieder abgenommen wurde! Verbunden mit einem Blechschadenunfall wurde er mir damals ebenfalls für 9 Monate entzogen; Geldstrafe weiß ich nicht mehr!
Wiedererlangung klappte relativ problemlos! Zuletzt wurde er mir im Frühjahr 1983 wegen Fahrerflucht für 6 Monate entzogen! Danach war eine MPU fällig und danach ein Aufbaukurs für alkoholauffällige Kraftfahrer beim TÜV in Braunschweig! Wiederbekommen habe ich den Schein, inzwischen auch die Klasse 2, die ich bei der Bundeswehr gemacht habe im Januar 1985!
Danach nie wieder aufgefallen, vielleicht mal irgendwann zu schnell gefahren, ich weiß es gar nicht mehr! Punktekonto dürfte außer der erwähnten letzten Trunkenheitsfahrt sauber sein!
Lange Rede, kurzer Sinn; muß ich mir wegen der "Altlasten" irgendwelche Sorgen machen wäre jetzt meine Frage? Nach 10 Jahren, habe ich gehört, verjähren solche Verfehlungen! Vielen Dank für eine kurze Antwort!

MfG

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworten kann:

Die Tilgungsfrist beträgt 2 Jahre bei einer Ordungswidrigkeit, 5 Jahre bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen und 10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen sowie bei der Entziehung, Versagung und Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Nach den von Ihnen gemachten Angaben ist die 10-Jahres- Frist somit für Sie maßgeblich.

Die Löschung der Eintragungen und Punktestände erfolgt nach Ablauf der Tilgungsfrist plus 1 Jahr, danach sind die Eintragungen nicht mehr nachvollziehbar. Es besteht auch die Möglichkeit einer Tilgungshemmung, d.h. neue Eintragungen innerhalb einer Tilgungsfrist hemmen die Löschung. Nach Ihren Angaben kam allerdings ab 1983 kein neuer Tatbestand mehr dazu.

In Ihrem Fall dürften somit keine „Altlasten“ mehr vorhanden sein, da mittlerweile 21 Jahre vergangen sind und die Tilgungsfrist plus ein Jahr längst verstrichen ist.

Zur Kontrolle können Sie jederzeit unentgeltlich Ihren Punktestand abfragen. Dies erfordert nur die Übersendung eines Antrags (online ausdruckbar) und die Kopie des Personalausweises an das Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine Rückfrage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Viehe
Rechtsanwältin

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