Für einen Kunden soll im Rahmen eines Jubiläums auch das Logo erneuert werden. Dieser möchte gerne das Bild von Wilhelm Busch aus seinem Werk Max und Moritz verwenden, das den Bäcker beim Einschieben von Max und Moritz in den Backofen zeigt. (http://www.zeno.org/Literatur/M/Busch,+Wilhelm/Bildergeschichten/Max+und+Moritz/Sechster+Streich)
Darf dieses Bild frei und damit auch kommerziell und zu Werbezwecken verwendet werden?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Originalbild darf nicht verwendet werden.
Wilhelm Busch selbst wird keine Rechte mehr daran haben, aber zumindest ein Verlag.
Es spricht aber nichts dagegen, selbst ein Bild in Anlehnung an das Original zu zeichnen und dieses dann zu verwenden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller7. Juni 2013 | 11:38
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe bei Google Books folgendes Max- und Moritz-Buch gefunden mit der Bemerkung, dass die Bilder nach deutschem Urheberrecht gemeinfrei sei.
Bedeutet dies nun, dass man die Bilder frei und damit kommerziell und zu Werbezwecken verwenden darf?
Vielen Dank
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt7. Juni 2013 | 11:53
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Gemeinfrei bedeutet, dass der Urheber - Herr Busch - keine Rechte mehr hat.
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers werden die Rechte sozusagen frei / gemeinfrei.
Dennoch kann es immer noch sein, dass der entsprechende Verlag Rechte an dem Bild hat bzw. geltend macht.
Daher würde ich mich entweder bei dem Verlag erkundigen oder aber zumindest eben nicht das "Original" verwenden, sondern ein selbst gezeichnetes Bild.