Reparatur und Pflege Grunddienstbarkeit

6. Juni 2013 13:44 |
Preis: 60€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Die Kosten für die Instandsetzung und Pflege eines Weges gehen zu Lasten des Wegerechtsberechtigten. Der Eigentümer muss sich daran nur beteiligen, wenn er den Weg selbst auch nutzt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es besteht seit ca. 15 Jahren eine eingetragene Grunddienstbarkeit (Wegerecht) zu meinen Gunsten. Schneeräumung habe ich immer übernommen. Aber es wurde ursprünglich nicht vereinbart, wer die Pflege und Instandhaltung übernehmen muss. Der Eigentümer des Weges oder ich.

Wem obliegt die Pflicht zur Pflege des Weges in einem solchen Fall? Und was für Rechte habe ich, wenn der Weg durch ein Unwetter etc. stark in Mitleidenschaft gezogen wurde? Muss ich diesen auf meine Kosten reparieren lassen?

Vielen Dank.

6. Juni 2013 | 14:39

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach der Rechtsprechung obliegt dem Wegerechtsberechtigten - also hier Ihnen - die Unterhaltung und Pflege des Weges, sofern keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde.

Notwendige Ausbesserungsarbeiten bei einer Beschädigung des Weges müssten also von Ihnen vorgenommen werden.

Der Eigentümer müsste sich an den Kosten nur beteiligen, wenn er den Weg selbst ebenfalls nutzt. Nutzen Sie den Weg aber alleine, gehen auch die Instandsetzungskosten alleine zu Ihren Lasten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER