Überlassung eine ' Lease Cars'< im Ausland

| 20. Februar 2007 15:56 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Wolfram Geyer

Bei meiner Ex Firma war ich im gehobenen Management tätig und nach Ausscheiden steht mir ein Lease Car ( Fahrzeug gegen Kostenbeteiligung zu). Nun bin ich ins Ausland verzogen ( Sao Paulo/Brasilien). Obwohl mein Arbeitgeber Standorte in Brasilien unterhält und ein ähnliches System für dortige Angestellte und Ruheständler existiert, weigert er sich ein Fahrzeug an meinem neuen Wohnort zur Verfügung zu stellen. Man berief sich auf die am Standort Brasilien gültigen Bedingungen für die Nutzung eines Lease Cars. In diesen Regelungen ist eine Überlassung eines Lease Cars für Ruheständler erst ab der nächst höheren Management Ebene vorgesehen. Ich halte die Bestimmungen am Standort Brasilien für nicht anwendbar auf meine Person, da ich Angestellter des Standorts Deutschland war.
In meinem Vertrag sehe ich ebenfalls keinerlei Regelungen, die eine Nutzung ausschließlich auf den Standort Deutschland beschränken.
Mir sind Fälle aus der Praxis bekannt, in denen deutsche Mitarbeiter im europäischen Ausland sehr wohl Lease Cars über die dortigen Niederlassungen meines Ex-Arbeitgebers erhalten. Auch dürfte es ausländische Mitarbeiter geben, die im Ruhestand nicht in ihren früheren Heimatländern leben und ebenfalls Lease Cars über die dortigen Gesellschaften erhalten.

Wie schätzen Sie eine Durchsetzbarkeit meines Anspruches ein ?

Sehr geehrter Ratsuchender,


auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben sehe ich keine rechtlich erheblichen Einwände gegen Ihren vertraglichen Anspruch auf Überlassung eines Pkw zu Sonderkonditionen.

Man muss sich vergegenwärtigen, dass ein solcher Anspruch in Arbeitsverträgen der Belohnung der Betriebstreue und somit auf der anderen Seite der Bindung des Arbeitnehmers an den Betrieb dient.

Die vertraglich festgelegten Voraussetzungen dieser Betriebstreue haben Sie ja erfüllt, nämlich Erreichen einer bestimmten Management-Ebene sowie Eintritt in den Ruhestand. Sollte es nach der Vorstellung des Arbeitgebers zusätzlich darauf ankommen, dass Sie das Fahrzeug auch in dem Land der Niederlassung nützen, wo Sie gearbeitet haben, oder dass bei der Überlassung aus einem Land einer anderen Niederlassung die dortigen Bestimmungen gelten sollen, so hätte dies ausdrücklich vereinbart werden müssen – woran es hier anscheinend fehlt.

Eine solche Vereinbarung kann generell auch in einem Tarifvertrag erfolgen, so dass Sie diesen Punkt zunächst noch abklären sollten, mir ist jedenfalls eine solche Regelung nicht bekannt.


Ich hoffe, meine Auskunft war Ihnen hilfreich. Gerne können Sie noch Rückfragen zum Verständnis stellen.

Mit freundlichen Grüßen


Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 21. Februar 2007 | 13:27

Welche Unterlagen würden benötigt um diesen Fall genauer zu prüfen ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2007 | 13:39

vielen Dank für die positive Bewertung.

Für eine genauere Prüfung wäre neben Ihrem Arbeitsvertrag der Inhalt eines auf Ihr Beschäftigungsverhältnis anwendbaren Tarifvertrages interessant, sowie unter Umständen auch die Vertragsbedingungen an dem Standort in Brasilien (falls diese ausnahmsweise auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar sein sollten).
Ob auf Sie ein Tarifvertrag Anwendung findet, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen, diesen sollten Sie auch auffordern, die rechtliche Grundlage zu benennen, aufgrund derer er Ihre Forderung zurückweisen will, und Ihnen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Das war als erste Orietierung schon hilfreich. Wie immer ein ausgezeichneter Service

"