Wie berechnen Gerichte Schadensersatz?

19. Februar 2007 10:19 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Wie beurteilt ein Gericht den Schaden?

Seit Jahren fehlen immer wieder, z.T. größere Geldbeträge in meiner
Ladenkasse im Geschäft. Aufgrund besonderer Situation wird der
Tagesumsatz durch zählen der Kasse am Abend (Kassenbericht)
ermittelt. (Keine Registrierkasse o.ä.)
Im Januar habe ich deshalb die Kasse mit versteckter Kamera überwachen
lassen. Der Täter (eine Auszubildende) war schnell ermittelt.
Da ich einschätzen wollte, wie oft und wieviel entwendet wird, habe ich
über mehrere Wochen hinweg kontrolliert. Die Azubi hat regelmäßig,
manchmal mehrmals in der Woche, Geld geklaut.
Auf manchen Aufzeichnungen ist zu erkennen, um welchen Betrag es sich
handelt, auf anderen nicht.
Auf einigen Aufzeichnungen ist recht klar zu erkennen, das da wieder
was passiert (mit Geld in der Hand um die Ecke....), das Einstecken selbst
ist aber nicht mehr aufgezeichnet.
Einmal ist zu sehen, wie sie mehrere Scheine einsteckt, aber nur der
obere ist zu erkennen. Summe unklar.
Ich habe eine Schätzung angestellt, nach der im Januar 500,-? in bar
gestohlen wurden.
Dabei sind eingerechnet (mit jeweils ca. 50,-?) die Situationen, wo der
Verstand sagt: Klar, was da abgeht, die Aufnahme aber den Tatbestand nicht
eindeutig belegt.
Nach der fristlosen Kündigung hat die Azubi mir Schadenersatz angeboten um
einer Strafanzeige zu entgehen. Den Schadenersatz hat sie aber ganz anders
berechnet als ich. Sie hat eine Auflistung bei ihren RA abgegeben mit den
Beträgen, die sie die letzten 4 Monate entwendet haben will. Der Jan. ist da
mit pauschal 500,-? aufgeführt, Feb. mit 20,-? . Vom 8. Feb. habe ich eine
Aufnahme, wo zu sehen ist wie sie mehrere Scheine, der Oberste ein 20er,
einsteckt. Summe muß also mehr als 20,-? sein.
Für Sep-Okt-Nov-Dez 2006 gibt sie gesamt 375,-? an, mit Jan und Feb.
Summe : 895,-?.
Diese hat sie am Wochenende auch gleich überwiesen.

Meine Rechnung dagegen lautet so:
Januar (umsatzschwacher Monat!) 500,-?
24 Monate á 500,-? (bar) 12.000,-?
24 Monate á 100,-? (Ware) 2.400,-?
Kosten Videoüberwachung: 800,-?
SUMME: 15.200,-?

Ich habe ihr angeboten, bei einer Zahlung von 7.500,-? die Sache auf sich beruhen
zu lassen. Sie hat 895,-? überwiesen.

Mein vorrangiges Interesse ist, möglichst viel von dem entwendetem Geld wiederzubekommen. Ich möchte ihr nicht noch mehr Probleme mit einer
Strafanzeige bereiten aber auch nicht mit der unangemessen niedrigen Summe
abgespeist werden.

Meine Frage:
Wenn ich nun doch Strafanzeige stelle, wie wird das Gericht erfahrungsgemäß
den Schaden einschätzen?

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn Sie Ihr Geld wieder haben wollen, müssen Sie neben Erstattung der Strafanzeige ein zivilgerichtliches Verfahren wegen Schadensersatzanspruches einleiten. Hier liegen also zwei unterschiedliche Rechtswege vor. Im Strafverfahren geht es allein um die Bestrafung des Täters durch den Staat wegen Verstosses gegen Strafgesetze.

Die Höhe des Ihnen zustehenden Schadensersatzes müsen Sie so konkret wie möglich selbst ermitteln und in der zu fertigenden Klage angeben. Beachten Sie die Verjährung innerhalb von 3 Jahren! Es ist in jedem Fall eine Bilanz mit dem Inhalt zu erstellen, wie hoch die Einnahmen hätten sein müssen und welche Gelder am Monatsende jeweils fehlten. Schätzungen reichen nicht.

Ziehen Sie unverzüglich einen Rechtsbeistand hinzu, welcher Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen behilflich ist.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

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