Sehr geehrter Herr Fragesteller,
Die in Rede stehenden Rechnungen( 2004/2005) sind noch nicht verjährt.
Deshalb sind Rechnungskorrekturen der SEV,welche noch innerhalb des Verjährungszeitraumes vorgenommen werden,auch nachzubezahlen.
2004:
Verjährungsbeginn ist hier der 31.12.2004 gewesen,und ab diesem Zeitpunkt drei Jahre(§ 195
Bürgerliches Gesetzbuch).Verjährungseintritt für 2004 ist demnach der Ablauf des 31.12.2007,geht bis dahin keine Rechnungskorrektur von SEV ein(wohl eher unwahrscheinlich),können Sie sich(erst) ab dem 01.01.2008 dann für diesen Zeitraum auf Verjährung berufen ,was bedeuten würde,das Sie -erst dann-wegen eingetretener Verjährung nicht etwaige Korrekturbeträge nachzahlen müssten.
Die Abrechnung für 2005 verjährt-dementsprechend-am 31.12.2008.
Sie haben Recht,die Betriebskostenverordnung gilt im Verhältnis zur SEV nicht.Hierauf kommt es aber nicht an,sondern entscheidend
ist die oben erläuterte Frage der Verjährungseintritts.
Auch die Art der Grundstücksnutzung (aktuell landwirtschaftliches
Privatgrundstück) spielt hier keine Rolle.
Sofern Nachzahlungsbeträge tatsächlich beziffert werden,rate ich an, sich diese genau auf etwaige inhaltliche Fehler hin anzuschauen.Denn SEV hat sich ja schon einmal falsch gerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Mertens
Rechtsanwältin
Jahresabschlußrechnung 2004/2005/2006
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Vertragsrecht
Strom - Jahresabschlurechnung von SEV GmbH wurde erstellt und bisher pünklich bezahlt. Am 15.02.2007 wurde ich davon in Kenntnisgesetzt, dass der Faktor 15 in der Vergangenheit nicht berechnet wurde. Das hat zur Folge, dass bis 2004 die Rechnungen storniert wurden und obwohl in der Vergangenheit diese Rechnungen entsprechend den geforderten Beträgen beglichen wurden nun Nachzahlungen entstehen. Da ich kein Mieter sondern ein Verbraucher bin, wird die Betriebskostenverordnung in diesen Fall auch angewandt? Wir sind nicht für diesen Irrtum verantwortlich zu machen! Muß ich daher 2004 und 2005 nachbezahlen. Meiner Meinung nach nicht! Bitte geben Sie mir gesetzlich fundamentierte Erklärung. Habe ähnliche Probleme schon in dieser Stadt gehabt (Gewonnene Rückübertragung gegen Stadt und Land). Denke, es ist bewußte Schikane! Möchte mich daher erfolgreich wehren! Danke im voraus! Betreffendes Objekt war ein Betrieb ist aber nach der Rückübertragung landwirtschaftliches Privatgrundstück.
GmbH GmbH Verbraucher
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Widerspruch gilt für 4 Wochen aber Verjährung 3 Jahre?
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