Sehr geehrter Ratsuchender,
der Vertrag läuft mit der übernehmenden GmbH weiter. Von dieser sind im Rahmen der Firmenübernahme die laufenden Verpflichtungen zu erfüllen.
Dieses ergibt sich auch aus § 25 HGB
(LG Frankfurt/Main, Urteil vom 7.12.2006, Az.: 2 U 171/06
) und eventuell aus dem Mietvertrag selbst.
Es hätte hier vielleicht die Möglichkeit bestanden, dass die übernehmende GmbH den Mietvertrag kündigt. Von dieser Möglichkeit wurde aber offenbar kein Gebrauch gemacht.
Sollte die übernehmende GmbH die Kaffeemaschine sogar weiter genutzt haben, wird dann sogar dieses Kündigungsrecht vermutlich entfallen sein.
Es wäre dann von einer stillschweigenden Vertragsübernahme auszugehen, so dass dann mangels Widerspruch der Vertrag von der übernehmenden GmbH vollständig bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu erfüllen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Diese Antwort ist vom 12.07.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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