wenn es bereits eine GmbH mit dem Namen "Technical Analysis Services" (fiktiv, jedoch stimmt die Verwendung der engl. Bezeichnungen im Namen) in der SCHWEIZ gibt, ist es rechtlich unproblematisch, eine GmbH (& Co KG) mit der Bezeichnung "Technical Analysis" (ohne "Services") in Deutschland zu gründen?
Die Firma in der Schweiz hat wahrscheinlich nur dort ein Büro/Sitz.
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das ist rechtlich absolut unbedenklich, da schweizerische Namensrechte in Deutschland unbeachtlich sind.
Allerdings lohnt es sich immer, zu prüfen, ob der Name vielleicht markenrechtlich geschützt sein könnte. Aber auch hier sind nur europäische und deutsche Marken relevant.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.