Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die Anfrage(n), die ich wie folgt beantworte:
( 1 ) Sie haben sich gegenüber der Polizei zum Unfallhergang noch nicht eingelassen. Dies darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Ein in einem Ermittlungsverfahren Beschuldigter muss sich nicht selbst bezichtigen und kann die Aussage nach der Strafprozessordnung ( StPO ) auch verweigern.
( 2 ) Ich rate Ihnen sich mit dem Brief der Polizei und den sonstigen Unterlagen ( Schriftverkehr mit Versicherung ) sich vertrauensvoll an einen mit VERKEHRSRECHT befaßten Rechtsanwalt vor Ort zu wenden. Dieser könnte dann versuchen, bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens, ggf. auch gegen Auflagenerteilung ( bspw. Geldspende an gemeinnützige Einrichtung ) zu erreichen.
Für eine Einstellung des Verfahrens spricht dass die Unfallfolgen überschaubar geblieben sind. Eine Gefängnisstrafe oder auch Freiheitsstrafe auf Bewährung halte ich in der Angelegenheit für ausgeschlossen.
Mit einer empfindlichen Geldstrafe sollten Sie unter Umständen jedoch schon rechnen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Unfallgegner zu schnell gefahren ist. Genaueres kann jedoch seriös nur nach erfolgter Akteneinsicht gesagt werden. Akteneinsicht erhält ein beauftragter Rechtsanwalt spätestens nach der Beendigung des Ermittlungsverfahrens.
Ich hoffe Ihnen eine erste Orientierung ermöglicht zu haben, weise auf die kostenfreie Nachfragefunktion hin und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Kohberger
Rechtsanwalt
Fahrlässige Körperverletzung durch missachten der Vorfahrt
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Verkehrsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Kohberger
Guten Tag
Vor zirka einem Monat habe ich Unfall verursacht. Ich habe in (einer unübersichtlichen) Kreuzung die Vorfahrt missachtet und ein anderes Auto ist in mein Auto hinein gefahren. Es entstanden dabei signifikante wirtschaftliche Schaden (Totalschaden bei mir, beim Unfallgegner weiß ich nicht), aber alle Unfallbeteiligten blieben unverletzt (dachte ich mindestens damals). Die Polizei war vor Ort, und hat den Unfall aufgenommen (bis jetzt habe ich keinen Bericht bekommen). Es gab keinen Bedarf einen Krankenwagen zu rufen oder Ähnliches. Der Unfallgegner hat sich kurz über Schmerzen am Bein beschwert dann aber gesagt er sei OK. Wir haben uns jeweils höflich die Personalien notiert.
Versicherungstechnisch bin ich schuld an dem Unfall, auch wenn ich der Meinung bin, dass der Unfallgegner mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren ist. Meine Versicherung sah aber nur wenig Chancen ein Gerichtsprozess zu gewinnen und rat mich daher die Schuld zuzugeben. Die, meiner Meinung nach, erhöhte Geschwindigkeit konnte nie nachgewiesen werden, da die Fahrbahn zum Zeitpunkt des Unfalles nass war und somit keine Bremsspuren gemessen werden konnten.
Ein paar Wochen nach dem Unfall bekam ich von der Polizei einen Brief, in dem mir die Missachtung der Vorfahrt mitgeteilt wurde. Da mit der Versicherung eigentlich soweit alles geklärt war habe ich den Brief nur mit der Bestätigung meiner Personalien zurückgeschickt. Heute habe ich dann noch einen Brief von der Polizei erhalten in dem steht:
„In seinem übersandten Anhörbogen teilte der Unfallbeteiligte Herr XXXX darin mit, dass er durch den Verkehrsunfall ein leichte Verletzung (HWS, Nacken- und Halzschmerzen) erlitten habe.
Ihnen wird daher der nun der erweiterte Schuldvorworf der fahrlässigen Körperverletzung gemäß den §§223
, 229 StGB
vorgehalten. Sie haben – entsprechend der obigen Belehrung – nun die Möglichkeit, Ihre Einlassungen zu diesem Unfall zu schildern“.
Ich habe nun im Netz gesurft und zu meinem erschrecken gesehen, dass ein Verstoß gegen §229 StGB
mit bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe bestraft wird!!!! Muss ich nun in den Knast wegen dieses Verkehrsunfalls???!!!
Da ich zudem Ausländer bin und mich sehr schlecht mit deutschem Recht auskenne, habe ich folgende Fragen an Sie:
1. War es richtig/schlau den ersten Brief von der Polizei mit nur meinen Personalien zurückzuschicken?
2. Was soll ich nun mit dem zweiten Brief von der Polizei machen?
3. Was bedeutet der Brief von der Polizei eigentlich? Muss ich vor Gericht?
4. Mit welcher Strafe muss ich hier rechnen (kann es wirklich zu einer Freiheitsstrafe kommen)? Ich bin nicht vorbestraft.
5. Haben Sie einen Tipp wie ich hier vorgehen soll?
Vielen Dank
Ratsuchender
Unfall Unfall Auto Polizei Vorfahrt
-
30 €
-
40 €
-
48 €
-
47 €
-
48 €
-
20 €