ein Mitbewerber will sich das Wort wie Italien Style als Wortmarke schützen lassen. Wir haben im Internet einige Artikel mit diesem Suchbegriff laufen.
- kann der Rechteinhaber uns für die Nutzung dieses Wortes haftbar machen?
- für welchen Zeitraum kann der Rechteinhaber uns haftbar machen? Sagen wir das wir das Wort schon länger nutzen und schon einige Artikel unter diesem Namen verkauft haben. Kann uns der Rechteinhaber erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung haftbar machen, oder hat er das Recht auch die Artikel abzumahnen die wir vor der Registrierung verkauft haben.
- Wie ich gesehen habe ist erst eine Anmeldung der Marke vor ca. 1 Monat eingegangen. Das heißt die Anmeldung läuft doch erst und es ist wohl noch nicht als Marke registriert. Kann ich gegebenenfalls Einspruch dagegen erheben? Es ist ja ein ziemlich allgemeiner Begriff und wie ich gehört habe kann man keine Ländernamen schützen lassen.
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Nutzung
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
- kann der Rechteinhaber uns für die Nutzung dieses Wortes haftbar machen?
Das kommt ganz darauf an, wie er den Namen nutzt und wie Sie das machen. Ganz pauschal lässt sich das leider nicht beurteilen.
- für welchen Zeitraum kann der Rechteinhaber uns haftbar machen? Sagen wir das wir das Wort schon länger nutzen und schon einige Artikel unter diesem Namen verkauft haben. Kann uns der Rechteinhaber erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung haftbar machen, oder hat er das Recht auch die Artikel abzumahnen die wir vor der Registrierung verkauft haben.
Wenn er denn den Eintrag bekommt, kann er Ihnen die Nutzung ab sofort untersagen.
- Wie ich gesehen habe ist erst eine Anmeldung der Marke vor ca. 1 Monat eingegangen. Das heißt die Anmeldung läuft doch erst und es ist wohl noch nicht als Marke registriert. Kann ich gegebenenfalls Einspruch dagegen erheben? Es ist ja ein ziemlich allgemeiner Begriff und wie ich gehört habe kann man keine Ländernamen schützen lassen.
Sie können Widerspruch dagegen einlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt