Fortbildungsvertrag - Habe ich die Chance aus dem Fortbildungsvertrag zu kommen, ohne noch ausstehen

24. Januar 2007 15:37 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Guten Tag
Ich habe durch Zufall an einer insgesamt 4-wöchigen Fortbildung teilgenommen, in 4 Segmenten zu einer Woche. Ich wurde im Oktober 2005 Donnerstags-Abends gefragt, da wäre ein Platz frei geworden, der sonst verfällt, ob ich Montags darauf zum ersten Seminar fahren will. Sowas schlägt man ja nicht aus und hab angenommen. 3 Wochen später musste ich dann einen Fortbildungsvertrag unterschreiben mit dem Wortlaut:
Herr X. nimmt an der Schulung teil. Die Massnahme ist im Interesse der Gesellschaft und dient gleichzeitig dem beruflichen Fortkommen von Herrn X.
Die Firma trägt die Kosten in Höhe von 8400 Euro.
Kündigt Herr X vor Ablauf von 3 Jahren nach Beendigung der Fortb. ohne wichtigen Grund so ist er verpflichtet, die der Firma entstandenen Kosten gnz oder teilweise zurück zu zahlen, und zwar bei einer Kündigung 1/36 je verbleibendem Monat.

Mit der Schulung fertig bin ich seit März 2006, ein berufliches Fortkommen hat allerdings nicht eingesetzt, weder die Firma noch ich haben etwas von dem Lehrgang. Jetzt habe ich eine andere Stelle in einem nichtkonkurierenden Unternehmen und habe zu Mitte Februar gekündigt.
Habe ich die Chance aus dem Fortbildungsvertrag zu kommen, ohne noch ausstehende 2400 Euro zahlen zu müssen?
MfG

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind derartige Rückzahlungsklauseln wirksam.

Bei Ihnen dürfte die Bindungsdauer jedoch problematisch sein. Denn eine Fortbildung, die nicht länger als 1 Monat dauert, rechtfertigt maximal eine Bindung bis 6 Monate (BAG Urteil vom 05.12.02 – 6 AZR 539/01 ). Daher wird nach der gängigen Rechtsprechung des BAG wird die Rückzahlungsfrist angepasst werden (Schmidt, NZA 2004, 1002).

Damit bestünde heute keine Bindung mehr.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de

Rückfrage vom Fragesteller 24. Januar 2007 | 17:37

Vielen Dank für die Antwort.
Ist mt Lehrgangsdauer der reine Lehrgang gemeint, in meinem Fall 4 mal je eine Woche über einen Zeitraum von 6 Monaten verteilt oder die Zeit ( die 6 Monate ) ?
MfG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. Januar 2007 | 19:14

Wegen der Interessenabwägung ist hier die tatsächlich Dauer des Lehrgangs gemeint.

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