Mobbing in der Schule - Schulwechsel

21. Februar 2013 21:17 |
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Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben das Problem, daß unser Sohn schon seit der ersten Klasse immer wieder in der Schule gemobbt wird, und zwar weniger von Schülern, sondern hauptsächlich von einer Lehrerin und der Direktorin.
Dazu muß gesagt werden, daß er nur einen Gastschulantrag hat, weil diese Schule näher an unserer Arbeitsstelle ist.
Nun ziehen wir - zum Glück ! - um, und er soll dann auf seine normale Sprengelschule gehen.
Jetzt will die Gastschule wissen wohin er geht - wir befürchten, daß dann möglicherweise negative Dinge über ihn 'berichtet' werden .
Außerdem gibt sie das Halbjahreszeugnis nicht heraus, wir haben es vor den Ferien nicht erhalten, weil unser Sohn krank war und jetzt nach den Ferien bekommen wir es einfach nicht, auch nach mehrfacher Aufforderung.
Müssen wir der Gastschule mitteilen, wohin wir ziehen ? Oder muß das nicht eigentlich nur seine ursprüngliche Sprengelschule wissen (wenn überhaupt ) ?
Und wie kommen wir an das Zeugnis ?
Vielen Dank !

21. Februar 2013 | 22:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


1.
Ich sehe zunächst einmal kein berechtiges Interesse der Schule, Auskunft darüber zu erhalten, wohin Ihr Kind wechselt.

Dieses ist höchstens Sache des Schulamts, welches in die Schulwechsel einzubeziehen ist.

Denn allein dieses wäre meiner ersten Meinung nach dafür zuständig, etwaige Verwaltungsunterlagen anzufordern bzw. weiterzuleiten - von Schule zu Schule.

Ich würde daher der jetzigen Schule dieses nicht mitteilen und mich nur an die untere Schulaufsichtsbehörde, das Schulamt, halten.

Dahin sollten Sie sich auch wenden, wenn es noch Probleme mit der jetzigen Schule gibt.

2.
Dieses gilt insbesondere für die Zeugniserteilung.

Zeugnisse werden nach dem Gesetz (zwingend) erteilt, darauf besteht ein Anspruch, der auch einklagbar wäre. Die Schule hat daher grundsätzlich keinen Ermessensanspruch, was die Zeugniserteilung an sich anbelangt.

Ich sehe keinen Grund, warum hier das Zeugnis noch zurückgehalten werden muss.

Rügen Sie dieses ebenfalls bei der Schulaufsicht.

In aller letzter Konsequenz wäre eine Untätigkeitsklage denkbar, was auch angedroht werden kann.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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