Haftantritt - nicht angetreten und um Aufschub gebeten

29. Januar 2013 09:56 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sollte zum 28.01.2013 für 21 Tage in die JVA. Bin dies aber nicht angetreten, Ich habe direkt nach erhalt des Briefes eine Gegenstellung gemacht und um Aufschub bis 15.02.2013 erbeten, Da ich zum 01.01.2013 eine neue Arbeitsstelle angetreten habe. Leider habe ich bis heute noch keine Antwort erhalten von der Staatsanwaltschaft.
Wann wird die Fahndung ausgesetzt bzw wann wird vollstreckt.
Ich habe den Brief auch per Einschreiben gesendet, aber immer noch keine Antwort bekommen. Leider erreiche ich auch nach mehrfachem Versuch keinen telefonisch dort.

Mit freundlichen Grüßen
E.K.

29. Januar 2013 | 10:36

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

1.

Wann ein Haftbefehl gegen Sie ergeht, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen, da dies davon abhängt, wie der Arbeitsanfall des zuständigen Dezernats der Staatsanwaltschaft ist. Ebensowenig kann man prognostizieren, wann der Haftbefehl durch die Polizei vollstreckt wird. Grundsätzlich werden Sie aber davon ausgehen müssen, daß der Haftbefehl in Kürze erlassen werden wird. Dann müssen Sie auch mit der Vollstreckung rechnen.

2.

Ggf. ist der Haftbefehl deshalb noch nicht erlassen worden, weil Sie um Aufschub gebeten haben. Es kann also sein, daß Ihr Gesuch um Aufschub derzeit bearbeitet wird. Grundsätzlich müßten Sie die Staatsanwaltschaft telefonisch erreichen können, ggf. über die Zentrale.

3.

Anhand des Sachverhalts läßt sich die Sachlage leider nicht abschließend beurteilen. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen, damit der gewünschte Haftaufschub erreicht wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt


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