Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Wann ein Haftbefehl gegen Sie ergeht, läßt sich nicht mit Sicherheit sagen, da dies davon abhängt, wie der Arbeitsanfall des zuständigen Dezernats der Staatsanwaltschaft ist. Ebensowenig kann man prognostizieren, wann der Haftbefehl durch die Polizei vollstreckt wird. Grundsätzlich werden Sie aber davon ausgehen müssen, daß der Haftbefehl in Kürze erlassen werden wird. Dann müssen Sie auch mit der Vollstreckung rechnen.
2.
Ggf. ist der Haftbefehl deshalb noch nicht erlassen worden, weil Sie um Aufschub gebeten haben. Es kann also sein, daß Ihr Gesuch um Aufschub derzeit bearbeitet wird. Grundsätzlich müßten Sie die Staatsanwaltschaft telefonisch erreichen können, ggf. über die Zentrale.
3.
Anhand des Sachverhalts läßt sich die Sachlage leider nicht abschließend beurteilen. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen, damit der gewünschte Haftaufschub erreicht wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab, Rechtsanwalt
29. Januar 2013
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10:36
Antwort
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