Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ihr Bekannter hat offenkundig einen Anspruch darauf, dass die Arbeitsagentur ihm wie bisher Leistungen gewährt. Dass hierfür der Weg der Unterstützung durch Schecks gewählt wird, ist zwar ungewöhnlich, doch muss dann auch sichergestellt sein, dass die Schecks auch ankommen.
Da der Scheck für Januar 2007 jetzt verloren gegangen ist, sollte umgehend Kontakt zur Arbeitsagentur aufgenommen werden. Diese kann nachvollziehen, ob der Scheck und ggf. auch von wem schon eingelöst worden ist. Dann wird man dort u.U. eine Versicherung an Eides statt verlangen, in der Ihr Bekannter klarstellen muss, dass er nichts über den Verbleib des Schecks weiß (in diesem Zusammenhang ist auf den Straftatbestand des § 156 StGB
„Falsche Versicherung an Eides statt“) hinzuweisen. Dann wird die Arbeitsagentur den Vorgang genau untersuchen (ein doppeltes Kassieren durch Ihren Bekannten ist auszuschließen). Ihrem Bekannten wird Sie die Leistung aber gewähren müssen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
7. Januar 2007
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16:08
Antwort
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