schek verloren

7. Januar 2007 11:54 |
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Sozialrecht


Beantwortet von

meine frage lautet mein bekannter lebt vom arbeitslosengeld dass er immer uber den postweg also per scheck bekommt diesen monat sollte dass geld am 1 kommen aber es kam nichts er hatt dann noch abgewartet ob es vielleicht eine verzoegerung wegen der feiertage gab.doch bis freitag kam nichts also bis zum 5 januar er war auch auf der post und hatt sich erkundigt die aBER meinten der scheck were verloren gegangen .am montag geht er zum arbeitsamt kann dass arbeitsamt ihn abweisen ?? muss dass arbeitsamt sein geld ausbezahlen ?? was gib t es zu tuhn ?? wie sind die rechte ??

7. Januar 2007 | 16:08

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ihr Bekannter hat offenkundig einen Anspruch darauf, dass die Arbeitsagentur ihm wie bisher Leistungen gewährt. Dass hierfür der Weg der Unterstützung durch Schecks gewählt wird, ist zwar ungewöhnlich, doch muss dann auch sichergestellt sein, dass die Schecks auch ankommen.

Da der Scheck für Januar 2007 jetzt verloren gegangen ist, sollte umgehend Kontakt zur Arbeitsagentur aufgenommen werden. Diese kann nachvollziehen, ob der Scheck und ggf. auch von wem schon eingelöst worden ist. Dann wird man dort u.U. eine Versicherung an Eides statt verlangen, in der Ihr Bekannter klarstellen muss, dass er nichts über den Verbleib des Schecks weiß (in diesem Zusammenhang ist auf den Straftatbestand des § 156 StGB „Falsche Versicherung an Eides statt“) hinzuweisen. Dann wird die Arbeitsagentur den Vorgang genau untersuchen (ein doppeltes Kassieren durch Ihren Bekannten ist auszuschließen). Ihrem Bekannten wird Sie die Leistung aber gewähren müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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