Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.
Wenn Sie das sich in der Erbengemeinschaft befindliche Haus nebst Grundstück veräußern möchten, wäre es schon allein wegen des etwaigen Veräußerungserlöses sinnvoll, diesbezüglich Einigkeit mit Ihrer Schwester zu erzielen.
Eine Auszahlung derselben durch Sie kann nicht zwangsweise erzwungen werden, sondern muss ebenfalls auf freiwilliger Basis geschehen.
Falls Sie anderweitig nicht weiterkommen, hilft Ihnen nur die Beantragung der Teilungsversteigerung beim Amtsgericht – Zwangsversteigerungsabteilung – weiter, um dann den sich daraus erzielten Versteigerungserlös mit Ihrer Schwester zu teilen.
Ich hoffe, Ihnen insbesondere auch bezogen auf Ihren Einsatz weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt
Hausverkauf einer Erbengemeinschaft - Muß meine Schwester mich ausbezahlen?
29. Dezember 2006 22:59 |
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30€
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Erbrecht
Ich besitze in Erbengemeinschaft mit meiner Schwester (jeder von uns besitzt 50%) ein Mehrfamilienhaus, welches ich gerne verkaufen möchte. Falls meine Schwester einem Verkauf nicht zustimmt, was geschieht? Muß meine Schwester mich ausbezahlen? Wenn ja, in welchem Zeitraum würde das passieren? Oder ist es nur bei einer Einigung möglich das Haus zu verkaufen?
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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