Ebay - gelieferter Artikel mangalhaft

27. Dezember 2006 22:00 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


20:02

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 28.11. bei Ebay eine mehrere Online Figuren in einem Online Spiel ersteigert. Dabei handelt es sich um mehrere Charaktere die einen angekündigten Level und dazugehörige Ausstattung wie Gold, Waffen, und seltene Gegenstände beinhalten. Das ganze hat bei Ebay sogar eine eigene Aktionsrubrik, weil oft Sachen aus dieser "Onlinewelt" versteigert werden. Sie existierren also nicht "real".

Nach der Ersteigerung habe ich innerhalb von 2 Std. (PAYPAL) den Artikel bezahlt. Es dauerte über eine 1,5 Wochen bis ich mal die Daten erhalten habe um die Figuren anzuschauen bzw. nachzusehen ob es tatsächlich der Auktion entsprach. Die ersteigerten Werte (Figuren und deren Level,Anzahl von Gold, Gegenstände etc.) entsprachen nicht das was auf Ebay angebotene wurde. Leider waren erhebliche mängel auf dem Account. Es fehlten Gold, Gegenstände, angepriessene Level der Figuren und sogar eine Figur ganz!.

Ich habe sofort die Verkäuferin informiert und bin vom Kauf zurückgetreten. Eine Gewährleistung und Garantie wurde nicht vom Verkäufer ausgeschlossen.

Über Ebay habe ich eine Online Klärung beantragt, (Unstimmigkeit klären), weil ich bis jetzt, trotz zusage keine Erstattung des Geldes erhalten habe. Schriftverkehr wurde direkt Online über Ebay abgewickelt. Die erfolgten Zusagen des Verkäufers stehen immer noch aus.

Der Account war ein Geschenk für meine Frau, weil ich selbst dieses Spiel mehrere Jahre spiele.

Nun muss ich leider einen Schritt weiteregehen und möchte auch Wissen was ich nun tuen kann. Wie gesagt alle Zusagen der Verkäuferin habe ich schriftlich erhalten, leider nur bis dato mit irgendwelchen ausreden.

Wie sieht es mit Schadenersatz aus. Wer würde die Anwaltskosten beim Rechtstreit beahlen müssen. Sind solche Fälle durch meine Rechtschutz auch abgesichert?



I

27. Dezember 2006 | 22:17

Antwort

von


(246)
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Vorliegend haben Sie Gewährleistungsansprüche aus dem mit der Verkäuferin geschlossenen Kaufvertrag über die Spielfiguren.
Denn diese sind mangelhaft, die Angaben im Angebotstext entsprachen nicht den gelieferten Figuren, eine Figur fehlte komplett.

Im Rahmen der Gewährleistung sollten Sie die Verkäuferin zunächst unter Setzung einer angemessenen Frist (14 Tage) auffordern, Ihnen die tatsächlich angebotenen Figuren zu überlassen oder die fehlenden Merkmale - so dies überhaupt möglich ist - zu ergänzen.
Falls dies nicht möglich ist oder die Verkäuferin dies ablehnt, können sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Ab Verzugseintritt hat die Verkäuferin die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. Diesen werden regelmäßig als Nebenforderung neben der Hauptforderung geltend gemacht.
Die Verkäuferin befindet sich dann in Verzug, wenn sie die vorgenannte Frist ohne Nachlieferung verstreichen lässt.

Ob und inwiefern Ihre Rechtschutzversicherung vorliegend leistet, hängt von ihren Versicherungsvertrag ab.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung ermöglicht zu haben und stehe in zunächst im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung. Ggf. bin ich auch gerne bereit, die weitere Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

Fon 089/ 22843355
Fax 089/ 22843356

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Rückfrage vom Fragesteller 27. Dezember 2006 | 22:57

Sehr geehrter Herr Kämpf,

die lezte Zahlungsfrist hatte ich zum 22.12.2006 gesetzt. Angeblich wurde das Geld bereits über Paypal angewiesen. Allerdings ist die Zahlung im selben gegenzug storniert wurden. (Emails liegen vor). Ich hatte Käuferschutz bereits am Anfang wegen Verzug der Übergabe der Login daten über Paypal beantragt. Die Verkäuferin sagte mir dass dadurch die Zahlung ins stocken gekommen sei, und das ich das Geld einfach überweisen soll. Daraufhin hab ich den "käuferschutz" aufgehoben, damit die Zahlung angwiesen/bzw. abgeschlossen werden kann. Ich wollte ja die daten haben.

Ergebniss mangelhafte Ware.Nun hat sich rausgestellt, dass ich nicht nochmal über Paypal Käuferschutz beantragen kann. Darum versuche ich es über Ebay.Ich vermute aber dass Sie mich logischerweise auf den Käuferschutz von Paypal verweisen werden(weil ich mit Paypal bezahlt hatte.).Was ja nun nicht mehr funktioniert. Ich vermute ich werde ohne Anwältliche Hilfe in diesem Fall nicht weiterkommmen. Ich bin bei der WGV Rechtschutzversichert. Können wir alles weitere über diese Rechtzschutz abwickeln? Ggf. ein Schreiben aufsetzen um etwas Nachdruck in dieser Sache reinzubringen. Was benötigen Sie noch an Unterlagen etc.?

Es handelt sich um diese Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=300051816981

Email Verkehr mit Fristsetzung und den Rücktritt vom Kaufvertrag kann ich Ihnen auch per Mail schicken.


mfg

R.Poms

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Dezember 2006 | 20:02

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Ich bitte zunächst zu entschuldigen, dass ich erst jetzt antworte.

Ich bitte Sie höflich, mir den gesamten Schriftverkehr in der Angelegenheit sowie die Daten Ihrer Rechtschutzversicherung (Versicherungsscheinnummer/ Mitglieds-Nr. etc.) an meine E-Mail-Adresse info@kanzlei-kaempf.net zu übersenden.
Leider muss ich Sie aber darauf hinweisen, dass mir eine Bearbeitung frühestens in der zweiten Januarwoche möglich ist.

Zunächst wünsche ich Ihnen einen guten Start in das Jahr 2007 und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Martin Kämpf
Rechtsanwalt

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