Wochenstd.-reduzierung von 40 Std. auf 20 Std. meines Arbeitsvertrages

16. Dezember 2006 17:02 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Stefan Steininger

Sehr geehrte Damen und Herren,

kurz zu meiner Person: Ich bin 31 Jahre und seit 10 Jahren kaufmännische Angestellte in einem Metallgußunternehmen.

Meine Aufgabengebiete umfassen den gesamten Bürobereich (Lohn- u. Gehaltsabrechnung, Finanz- u. Lohnbuchhaltung etc.)

Bis auf eine Teilzeitkraft, die mich in meinem Urlaub bzw. bei Krankheit vertritt, führe ich den Bereich Büro selbstständig und alleine.

Wichtig ist vielleicht noch, dass ich sowie alle anderen Mitarbeiter in diesem Unternehmen keinen Arbeitsvertrag besitze.

Meine bisherige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Std.

Nun ist es so, dass ich von meinem Arbeitgeber heute ein Schreiben per Post erhalten habe. Hierzu sollte ich vielleicht noch mitteilen, dass ich aufgrund einer Krankheit seit 2 Wochen arbeitsunfähig (was auch nicht der Regelfall ist) geschrieben bin.

Zetiere: "Sie sind bei uns seit dem 25.11.1996 als kfm. Angestellte tätig. Zu Ihren Tätigkeitsbereich gehört u. a. auch die Lohn- u. Finanzbuchhaltung in Vorbereitung für die Steuererklärungen. Dieser Tätigkeitsbereich umfasst etwa die Hälfte Ihrer Arbeitszeit.Wir haben uns entschlossen, mit Wirkung ab dem 01. März 2007 den Bereich Lohn- u. Finanzbuchhaltung auszulagern und insgesamt über das Steuerberaterbüro abzuwickeln. Damit entfällt dieser Teil Ihrer Tätigkeit ersatzlos. Wir bitten Sie daher um die Mitteilung, ob Sie damit einverstanden sind, mit Wirkung ab dem 01. März 2007 Ihre Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden zu verringern, bei entsprechender Reduzierung Ihres Gehaltes. Bitte teilen Sie uns Ihr Einverständnis bis zum 21.12.2006 mit."

1. Muss ich auf diesem Schreiben bis zum 21.12.2006 überhaupt reagieren und darf der Arbeitgeber zum o. g. Termin (01.03.2007)die Wochenstundenreduzierung in dieser Form durchführen?

2. Was kann ich tun: Eine verkürzte Arbeitszeit kommt finanzell nicht für mich Betracht? Ausserdem wurden in der Vergangenheit noch nie Gespräche hierüber geführt bzw. wurden keine Beanstandungen zu meiner Tätigkeit gemacht.

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben unter Berücksichtigung des Einsatzes summarisch wie folgt beantworten:

1. Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit durch den Arbeitgeber allein ist (auch im Wege des Direktionsrechts) nicht möglich. Hierzu muss eine beiderseitige Vertragsänderung erfolgen. Dazu müssten Sie zustimmen.
2. Wenn Sie nicht regieren, bleibt es beim alten Vertrag. Eine Einwilligung kann nicht verlangt werden.
3. Wenn Sie nicht zustimmen, besteht die Möglichkeit einer Änderungskündigung durch den Arbeitgeber. Hiergegen können Sie innerhalb von 3 Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Dann werden die Gründe des Arbeitgebers geprüft werden müssen. In diesem Fall ist eine anwaltliche Vertretung auf jeden Fall angezeigt.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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