Erbrecht
Guten Abend,
unsere Mutter ist am 1.August 2012 verstorben.Das Erbe(ein Geschäftshaus) wurde von uns drei Söhnen abgelehnt.Das Haus hat einen Schätzwert von ca.400 000 Euro.Die festen Schulden auf das Haus sind ca.300 000 Euro.Daher die Absage.Jetzt fällt das Erbe auf unsere Kinder.Ich habe keine.Mein erster Bruder hat zwei volljährige Kinder und die haben auch abgelehnt.Mein zweiter Bruder hat ein 5jähriges Kind und lebt mit der Mutter des Kindes zusammen.Sie hat auch die Vormundschaft.Da Sie die Lage kennt, hat Sie für ihren Sohn auch abgelehnt.Also alles offiziell beim Notar.Jetzt bekam Sie vom Familiengericht ein Schreiben(faxe ich Ihnen gerne zu) mit dem Inhalt, dass das erst geprüft werden muß und wenn das Haus nicht "überschuldet" ist, quasi die Vormundschaft und letztendlich der "kleine" das Erbe antreten muß.Ich kann zwar verstehen, dass das Gericht das Kind vieleicht schützen möchte(die Mutter könnte ja aus irgendwelchen Gründen einfach absagen).In dem Fall ist das aber ein Strick um den Hals der zweien.Denn sollte nur ein monatlicher Mietausfall der Parteien im Haus(ausserdem stehen dringende Reparaturarbeiten an ect.) sich ergeben, kann die Mutter(Selbstständig mit minimalem Grundeinkommen) sowieso keine Zahlungen leisten.Rückzahlungen an Bankkrediten ect.Dazu ist doch der Staat(jetzt doch eigentlich der Erbe) nicht berechtigt oder? Sowas gibts doch gar nicht.Zum anderen meint einer meiner Brüder, wenn man alle Verbindlichkeiten zusammenfast, wäre das Haus wohl auch offiziell überschuldet.Bitte um ihre Antwort.
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