Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für die Frage.
Die Steuererklärung ist grundsätzlich bei dem örtlich zuständigen Finanzamt einzureichen. Örtlich zuständig ist grundsätzlich das Finanzamt an Ihrem behördlich gemeldeten Erst-Wohnsitz, hier also Ulm. Dementsprechend sollten Sie die Steuererklärung in Ulm einreichen. Wenn Sie die Steuererklärung 2004 in München eingereicht haben, sollten Sie die von dort erhaltene Steuernummer gegenüber dem Finanzamt Ulm angeben, um administrative Wirren zu vermeiden.
Sie können die Kosten für die Münchener Wohnung und eine Heimfahrt leider nicht steuerlich geltend machen, weil für die Zweitwohnung eine sogenannte private Veranlassung gegeben ist, soll heißen, weil Sie den Erst-Wohnsitz aus privaten Gründen von München wegverlegt haben.
Die Kosten für die Anfahrt zur Arbeitsstelle sowohl von München aus als auch von Ulm aus können geltend gemacht werden, wenn Sie gegenüber dem Finanzamt (auf Anfrage des Finanzamtes erst, nicht bereits mit Einreichung der Steuererklärung) glaubhaft machen können, daß sich in Ulm der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen befindet. Mögliche Anzeichen hierfür sind Freundeskreis, Vereinstätigkeit, häufige Anwesenheit, engere Familie, Verlobter etc. Der Begriff "Lebenspartner" ist juristisch nicht genau definiert, er ist aber ebenfalls mögliches Anzeichen.
Bitte beachten Sie unbedingt, daß gerade die Online-Beratung aufgrund der begrenzten Sachverhaltsaufklärung gerade im Steuerrecht an Grenzen stößt, so daß diese Antwort lediglich eine erste Orientierung bieten kann. Es ist anzuregen, einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Vielen Dank für Ihre Antwort.
Meine Nachfrage: Da unser Familienwohnsitz (mein Erstwohnsitz) aus beruflichen Gründen meines Lebenspartners in Ulm oder Umgebung sein muss, kann mein Erstwohnsitzwechsel nach Ulm damit nicht auch als beruflich betrachtet werden?
Falls nicht, dann hätte ich mich wohl in München abmelden und dann wieder mit Zweitwohnsitz anmelden müssen, um eine beruflich bedingte DHHF geltend machen zu können? Oder "einfach" heiraten... ärgerlich v.a. deswegen, weil München seit diesem Jahr Zweitwohnungssteuer erhebt.
Vielen Dank.
Werte Ratsuchende,
da es die beruflichen Gründe Ihres Lebenspartners sind und nicht die Ihren können Sie diese nicht geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber