Sehr geehrte Ratsuchende,
grundsätzlich schuldet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Bruttolohn. Die Arbeitsvertragsparteien können aber auch vereinbaren, dass der an sich vom Arbeitnehmer zu tragende Teil der Lohn- und Kirchensteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber mit übernommen wird. Eine solche Vereinbarung nennt man dann Nettolohnvereinbarung. Sie ist grundsätzlich zulässig und kann auch in Tarifverträgen vereinbart werden.
In Ihrem Fall liegen die Dinge anders. Es wurde bei den Verhandlungen zwar ein ganz bestimmte Nettolohn angestrebt, Ihr AG verpflichtete sich jedoch nicht zur alleinigen Übernahme der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Es liegt daher keine Nettolohnvereinbarung vor. Diese kann auch nicht irgendwie konstruiert werden.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
Nettolohnvereinbarung?
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wundke
Sachverhalt:
Es wurde während der Elternzeit über eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit (auf Veranlassung des Arbeitgebers, aufgrund Auftragslage) bei Rückkehr verhandelt.
Hierfür legte der AG (Autohaus) dem AN (Angestellter) eine "Probe"berechnung des reduzierten Gehalts vor.
Hieraus hätte der AN jedoch seine laufenden Kosten nicht bestreiten können.
Unter Vorlage seiner monatlichen Ausgaben, stellte der AN dem AG die Bedingung, einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit nur zuzustimmen, wenn netto ein Betrag X gezahlt würde.
Die Zustimmung des AG erfolgte dergestalt, dass ausgehend von den geforderten X € netto, ein Bruttolohn i.H.v. Y € zum damaligen Zeitpunkt "hochgerechnet" wurde.
Die anschließende schriftliche Vereinbarung lautete dann wie folgt: "... beinhaltet eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von X Stunden auf Y Stunden und soll monatlich mit brutto Y € (netto X €) vergütet werden."
Frage:
Liegt eine Nettolohnvereinbarung vor, bzw. kann diese unter Zugrundelegung des o.g. Sachverhalts "konstruiert" und ggfs. durchgesetzt werden?
Hinweis: es hat sich jetzt, ca. 2 Jahre nach dieser Vereinbarung, der Familienstand geändert. Da beide Ehepartner in dieser Firma beschäftigt sind, wird damit angestrebt, durch Steuerklassenwechsel (ohne Gehaltsverhandlungen (aussichtslos)) mehr Geld in die Familienkasse zu bringen.
Vielen Dank im Voraus.
Arbeitszeit Arbeitszeit Rückkehr Vereinbarung
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35 €
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20 €
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25 €
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Eigenkündigung in Elternzeit - Ist eine mündliche Vereinbarung über Arbeitszeit und -ort schon binde25 €
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35 €